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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 07.10.2007, Aktenzeichen: 3 W 174/07 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 W 174/07

Beschluss vom 07.10.2007


Leitsatz:1. Werden aus Marken-Modellbausätzen, die im Handel erworben wurden, ausgeeinzelte Teile durch einen unautorisierten Dritten erneut angeboten, so ist das Markenrecht erschöpft. Werden die erneut angebotenen Einzelteile durch Zerlegung von komplett montierten Modellen gewonnen, ist das Markenrecht zwar nicht erschöpft (§ 24 MarkenG), aber das Verhalten ist gemäß § 23 Nr. 3 MarkenG erlaubt.

2. Es ist aber irreführend, auf diesen Wegen (der Auseinzelung oder der Zerlegung) gewonnene Einzelteile ohne aufklärenden Hinweis hierzu als "neu" anzubieten.
Rechtsgebiete:MarkenG, UWG
Vorschriften:MarkenG § 23 Nr. 3, MarkenG § 24, UWG § 5,
Verfahrensgang:LG Hamburg, 406 O 193/07 vom 16.08.2007
Rechtskraft:ja

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