JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Beschluss vom 07.10.2007, Aktenzeichen: 3 W 174/07
| Leitsatz: | 1. Werden aus Marken-Modellbausätzen, die im Handel erworben wurden, ausgeeinzelte Teile durch einen unautorisierten Dritten erneut angeboten, so ist das Markenrecht erschöpft. Werden die erneut angebotenen Einzelteile durch Zerlegung von komplett montierten Modellen gewonnen, ist das Markenrecht zwar nicht erschöpft (§ 24 MarkenG), aber das Verhalten ist gemäß § 23 Nr. 3 MarkenG erlaubt. 2. Es ist aber irreführend, auf diesen Wegen (der Auseinzelung oder der Zerlegung) gewonnene Einzelteile ohne aufklärenden Hinweis hierzu als "neu" anzubieten. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, UWG |
| Vorschriften: | MarkenG § 23 Nr. 3, MarkenG § 24, UWG § 5, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg, 406 O 193/07 vom 16.08.2007 |
| Rechtskraft: | ja |
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