JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Beschluss vom 06.02.2004, Aktenzeichen: II-112/03
| Leitsatz: | Die Verurteilung eines vollziehbar ausreisepflichten Ausländers, der keine Duldung innehat, wegen unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet erfordert keine Feststellungen zum Fehlen der materiellen Voraussetzungen zur Erteilung einer Duldung, wenn der Ausländerbehörde der Aufenthalt des Ausländers unbekannt ist, insbesondere er sich verborgen hält. |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Vorschriften: | AuslG § 3 Abs. 1, AuslG § 55 Abs. 2, AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1, |
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