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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 06.02.2004, Aktenzeichen: II-112/03 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: II-112/03

Beschluss vom 06.02.2004


Leitsatz:Die Verurteilung eines vollziehbar ausreisepflichten Ausländers, der keine Duldung innehat, wegen unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet erfordert keine Feststellungen zum Fehlen der materiellen Voraussetzungen zur Erteilung einer Duldung, wenn der Ausländerbehörde der Aufenthalt des Ausländers unbekannt ist, insbesondere er sich verborgen hält.
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 3 Abs. 1, AuslG § 55 Abs. 2, AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1,

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