Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 03.05.2002, Aktenzeichen: 3 U 355/01 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 355/01

Beschluss vom 03.05.2002


Leitsatz:1. Wird im Internet gegenüber Fachkreisen für ein Arzneimittel geworben, müssen die gemäß § 4 Abs. 1 HWG erforderlichen Pflichtangaben in unmittelbarem und engem Zusammenhang mit dieser Werbung stehen. An der erforderlichen engen Verbindung fehlt es, wenn der Adressat der Werbung drei Zwischenschritte (Anklicken) benötigt, um die Pflichtangaben für das einzelne Arzneimittel einsehen zu können.

2. Allein der Umstand, daß eine Arzneimittelwerbung im Internet verbreitet wird, führt nicht dazu, daß es sich bei dieser Werbung um eine audio-visuelle Werbung im Sinne von § 4 Abs. 5 HWG handelt.
Rechtsgebiete:HWG, UWG
Vorschriften:HWG § 4 Abs. 1, HWG § 4 Abs. 5, UWG § 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Beschluss vom 03.05.2002, Aktenzeichen: 3 U 355/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 03.05.2002, 3 U 355/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum