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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 03.03.2003, Aktenzeichen: 12 WF 23/03 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 12 WF 23/03

Beschluss vom 03.03.2003


Leitsatz:1. Über Streitwertbeschwerden in Familiensachen hat der Einzelrichter zu entscheiden.

2. Auch wenn beiden Ehegatten PKH ohne Raten bewilligt worden ist, kann der Mindestwert von 2000 ¤ überschritten werden. Von dem dreimonatigen Nettoeinkommen nach § 12 Abs. 2 S. 2 GKG sind jedoch Unterhaltsverpflichtungen für minderjährige Kinder und Kreditraten abzuziehen, wenn sie die nach § 12 Abs. 2 S. 1 GKG maßgebenden Lebensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt haben. Hierbei kommt es auf die Verhältnisse bei Antragstellung an.
Rechtsgebiete:BRAGO, GKG, ZPO
Vorschriften:BRAGO § 9, GKG § 12, GKG § 15, GKG § 25, ZPO § 568,
Verfahrensgang:AG Hamburg 732 F 113/02 vom 10.12.2002

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