JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Beschluss vom 03.03.2003, Aktenzeichen: 12 WF 23/03
| Leitsatz: | 1. Über Streitwertbeschwerden in Familiensachen hat der Einzelrichter zu entscheiden. 2. Auch wenn beiden Ehegatten PKH ohne Raten bewilligt worden ist, kann der Mindestwert von 2000 ¤ überschritten werden. Von dem dreimonatigen Nettoeinkommen nach § 12 Abs. 2 S. 2 GKG sind jedoch Unterhaltsverpflichtungen für minderjährige Kinder und Kreditraten abzuziehen, wenn sie die nach § 12 Abs. 2 S. 1 GKG maßgebenden Lebensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt haben. Hierbei kommt es auf die Verhältnisse bei Antragstellung an. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, GKG, ZPO |
| Vorschriften: | BRAGO § 9, GKG § 12, GKG § 15, GKG § 25, ZPO § 568, |
| Verfahrensgang: | AG Hamburg 732 F 113/02 vom 10.12.2002 |
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