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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 02.11.2001, Aktenzeichen: 12 U 38/01 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 12 U 38/01

Beschluss vom 02.11.2001


Leitsatz:1. Auch ein Anerkenntnis, das im schriftlichen Vorverfahren innerhalb der Klageerwiderungsfrist abgegeben wird, kann ein sofortiges sein.

2. Bevor ein geschiedener Ehegatte auf Befreiung von einer Gesamtschuld klagt, muss dem anderen Gelegenheit gegeben werden, den Anspruch in geeigneter Weise außergerichtlich zu verwirklichen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 93, ZPO § 276 l, ZPO § 307,

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