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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 02.09.2004, Aktenzeichen: 5 W 106/04 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 W 106/04

Beschluss vom 02.09.2004


Leitsatz:Das bloße Geschehenlassen einer Verknüpfung von Internetdaten einer Homepage zu einer verwechslungsfähigen Geschäftsbezeichnung durch Suchmaschinen kann noch keine Störerhaftung des Inhabers der Homepage begründen, wenn die Verwendung der Internetdaten für sich genommen rechtlich zulässig ist.
Rechtsgebiete:MarkenG
Vorschriften:MarkenG § 5, MarkenG § 15 Abs. 4,
Stichworte:Störerhaftung bei Verknüpfung von Internetdaten durch Suchmaschinen polonia-hamburg.de,
Verfahrensgang:LG Hamburg 312 O 143/04 vom 10.06.2004
Rechtskraft:ja

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