JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Beschluss vom 02.09.2004, Aktenzeichen: 5 W 106/04
| Leitsatz: | Das bloße Geschehenlassen einer Verknüpfung von Internetdaten einer Homepage zu einer verwechslungsfähigen Geschäftsbezeichnung durch Suchmaschinen kann noch keine Störerhaftung des Inhabers der Homepage begründen, wenn die Verwendung der Internetdaten für sich genommen rechtlich zulässig ist. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Vorschriften: | MarkenG § 5, MarkenG § 15 Abs. 4, |
| Stichworte: | Störerhaftung bei Verknüpfung von Internetdaten durch Suchmaschinen polonia-hamburg.de, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 312 O 143/04 vom 10.06.2004 |
| Rechtskraft: | ja |
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