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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum10 / 2008 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 10 / 2008



Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 145/07 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:GOÄ
Schlagworte:Arzt, Heilbehandlung, Behandlung, Alternativverfahren, HIFU-Methode, Gebühren, Erstattung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 145/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 139/08 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:TMG, UWG
Schlagworte:Internet, Internetportal, Verkehrspflicht, Impressum
Leitsatz:1. Der Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen hat auf Grund einer ihn treffenden wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht Vorkehrungen dafür zu treffen, dass gewerbliche Anbieter ihrer Verpflichtung zur Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift (§ 5 I Nr. 1 TMG) nachkommen. An die insoweit erforderlichen Maßnahmen sind jedoch keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es kann ausreichen, dass die Anzeigenkunden vor Abgabe ihres Anzeigenauftrags in geeigneter Form über die Impressumspflicht belehrt, zur Preisabgabe der Gewerblichkeit ihres Angebots bei der Anmeldung nachdrücklich angehalten und in diesem Fall zur Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift gezwungen werden.

2. Unterlässt der Betreiber in einem solchen Fall - sei es bei Annahme eines Anzeigenauftrages, sei es im Rahmen der Kontrolle erschienener Anzeigen - jegliche Vorkehrungen zur Eindämmung von Impressumsverstößen, kann sich der Unterlassungstitel nur auf das Verbot des bisherigen Verhaltens beschränken, da der Betreiber verschiedene Möglichkeiten hat, den sich aus der Verkehrspflicht ergebenden Anforderungen gerecht zu werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 139/08

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 176/07 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Reseller, Wettbewerbshandlung, Behinderung, Preselection, Wettbewerbsverband, Aktivlegitimation
Leitsatz:1. Leitet ein von einem Telekommunikationsunternehmen beauftragter "Reseller" die Preselection-Daten eines Kunden zum Zwecke der dauerhauften Änderung der Voreinstellung an die Deutsche Telekom weiter, obwohl der Kunde den Auftrag hierzu im Zeitpunkt der Weiterleitung bereits wirksam widerrufen hat, liegt hierin eine Wettbewerbshandlung und zugleich eine unlautere Behinderung unabhängig davon, ob hierin eine bewusste Pflichtverletzung des "Resellers" lag (Abgrenzung zu BGH WRP 07, 1341 - Änderung der Voreinstellung).

2. Frage, unter welchen Umständen in diesem Fall der "Reseller" als Beauftragter (§ 8 I UWG) des Telekommunikationsunternehmens anzusehen ist.

3. Frage, unter welchen Umständen in einem solchen Fall der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch auch von einem Wettbewerbsverband geltend gemacht werden kann.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 176/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 UF 174/08 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ergänzungspflegschaft, Strafverfahren, Pflegschaft
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 UF 174/08


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