JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 08 / 2008
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Verfügungsgrund, Markensache, Einstweilige Verfügung |
| Leitsatz: | In Markensachen kann ein Verfügungsgrund ausnahmsweise dann zu verneinen sein, wenn die sich gegenüberstehenden Bezeichnungen viele Jahre nebeneinander benutzt worden sind, ohne das dem Inhaber des Kennzeichenrechts die Existenz der beanstandeten Bezeichnung aufgefallen ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 108/08 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 08 / 2008 - Seite 11" © JuraForum.de — 2003-2012
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