JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 08 / 2008
Insgesamt sind 41 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Einlassung, Rüge, Heilung, Zustellung, Zustellungsmängel, Einlassungsfrist, Grundurteil, Bindungswirkung, Behauptung, Substantiierung |
| Leitsatz: | 1. Durch rügelose Einlassung in der mündlichen Verhandlung werden Zustellungsmängel der Klageschrift, fehlende Terminsladung und Nichteinhaltung der Einlassungsfrist gem. § 295 ZPO geheilt. 2. Die Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Grundurteils, wonach der Beklagte dem Kläger wegen schuldhafter Verletzung von Beratungspflichten gem. § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz für eine fehlgeschlagene Kapitalanlage schuldet, steht einer Klage auf Feststellung, der Forderung liege eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde, nicht entgegen. 3. Zu den Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlich "ins Blaue hinein" aufgestellten und deshalb unbeachtlichen Behauptung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 U 107/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EStG |
| Schlagworte: | Veräußerungsgewinn, Besteuerung, Steuer |
| Leitsatz: | Bei einer Betriebsveräußerung (hier: Gewerbebetrieb eines Einzelkaufmannes) ist der Kaufpreis gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich auch dann als Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Übertragung zu versteuern, wenn die Parteien des Kaufvertrages eine Ratenzahlungsvereinbarung über mehrere Jahre getroffen haben. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 107/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 UF 124/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung, Berufungsbegründungsfrist, Fristenkalender, EDV, Büropersonal, Kontrolle, Überwachung, Tippfehler |
| Leitsatz: | Der Anwalt muss sicherstellen, dass nicht ein einfacher Tippfehler bei der Eingabe eines Datums in den elektronischen Fristenkalender allein zur Versäumung von Notfristen führen kann. Weil das Fehlerrisiko bei der Eingabe von Datumsangaben über eine Tastatur erheblich höher ist als bei der handschriftlichen Übertragung eines Datums, ist es erforderlich, dass eine zweite Person die Eintragungen der Anwaltsgehilfin in das Programm überprüft. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 50/08 | |
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