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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum05 / 2008 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 05 / 2008



Insgesamt sind 41 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 Ws 57/08 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiederholungsgefahr, Haft, Untersuchungshaft, Anlasstat
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 Ws 57/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 261/07 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arzthaftung, Behandlungsfehler, Schmerzensgeld, Arzt, Behandlung
Leitsatz:Grober Behandlungsfehler, der darin lag, dass Orthopäde nach Kniegelenksimplantation wochenlang nicht sachgerecht auf Infektionsanzeichen reagiert hat, wodurch vermeidbar bleibende Weichteilschäden eingetreten sind, die die Klägerin trotz weiterer Operationen dauerhaft behindern werden; 20.000 ¤ Schmerzensgeld.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 261/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 61/08 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO, RVG-VV
Schlagworte:Geschäftsgebühr, Anrechnung, Eilverfahren, Schutzschrift
Leitsatz:1. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift

2. Die vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr auch dann teilweise anzurechnen, wenn es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Eilverfahren handelt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 61/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 169/07 vom 19.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:WEG, Wohnungseigentümer, Verwaltervertrag, Inhaltskontrolle, Verwaltungsbeirat, Ermächtigung, Geschäftsbedingungen
Leitsatz:1. Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, durch den der Verwaltungsbeirat zum Abschluss des Verwaltervertrages beauftragt und bevollmächtigt wird, ist jedenfalls dann wirksam, wenn er nicht gemäß § 23 Abs. 4 WEG a. F. angefochten wird. Eine nicht näher beschriebene Vollmacht ermächtigt in der Regel den Verwaltungsbeirat lediglich zum Abschluss eines Verwaltervertrags, der ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. So bedarf es zur Verabredung von Haftungsbeschränkungen einer ausdrücklichen Ermächtigung im bevollmächtigenden Beschluss, da ein entsprechender Vertrag über die gesetzliche Regelung hinausgeht.

2. Grundsätzlich können zwar die Parteien eines Verwaltervertrages vom Gesetz abweichende Regelungen vereinbaren. Vom Verwalter vorformulierte Verträge müssen sich jedoch an der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff BGB messen lassen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 169/07


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