JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 03 / 2008
Insgesamt sind 43 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | HWG |
| Schlagworte: | Wirksamkeitsangaben, Angaben, Beweislast, Praxiserfahrungen, Ohrkerze |
| Leitsatz: | 1. Eine Werbung, die den Eindruck erweckt, die Wirksamkeit eines Mittels (hier: Ohrkerzen) zur Therapie bestimmter Krankheiten sei wissenschaftlich abgesichert, ist irreführend, wenn die therapeutische Wirksamkeit nur durch praktische Erfahrungen belegt werden kann. 2. Soweit es - im Hinblick auf den eingeschränkten Inhalt einer Wirksamkeitswerbung - abweichend von Ziff. 1 ausreicht, die Wirksamkeit mit praktischen Erfahrungen zu belegen, müssen diese praktischen Erfahrungen hinreichend gesichert sein; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Werbende. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 52/07 | |
| Rechtsgebiete: | AUB 61 |
| Schlagworte: | Versicherung, Unfallversicherung, Beinamputation, Amputation, Unfall, Beweislast |
| Leitsatz: | Orientierungssatz: 1. Ein Unfall im Sinne von § 2 I AUB 61 liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei können auch eigene Bewegungen des Verletzten Unfälle bewirken, wenn sie in ihrem Verlauf nicht willensgesteuert sind und die Gesundheitsbeschädigung zusammen mit einer äußeren Einwirkung ausgelöst haben. 2. Zur Einordnung einer Beinamputation als Folge eines Unfalls oder einer eigenständigen Erkrankung und zur Frage der Beweislast hierfür. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 15 U 217/07 | |
| Rechtsgebiete: | EGGVG |
| Schlagworte: | Rechtshilfe, Türkei, Beweisaufnahme, Ausland, Justizverwaltungsakt |
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung des Präsidenten des Amtsgerichts, ein ausländisches Rechtshilfeersuchen an das zuständige Amtsgericht zur Erledigung weiterzuleiten, stellt grundsätzlich einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG dar. 2. Die Weiterleitung des Rechtshilfeersuchens an das zuständige Amtsgericht unterliegt im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG grundsätzlich nur eingeschränkter Überprüfung durch das Gericht. Die Entscheidung ist lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen. Bei der Entscheidung über Rechtshilfeersuchen steht nämlich der Justizverwaltung ein weiter Ermessensspielraum zu, wobei auch Zweckmäßigkeitserwägungen zu beachten sind, die sich aus der Pflege der auswärtigen Beziehungen ergeben. Das Gericht hat die angefochtene Bewilligung der Rechtshilfe daher nur darauf zu überprüfen, ob sie auf einer Ermessensverletzung beruht, § 28 Abs. 3 EGGVG. 3. Zur Bewilligung von Rechtshilfe in einer Familiensache nach dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 18.03.1970 und dem deutsch-türkischen Abkommen über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28.05.1929. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 VA 13/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HWiG |
| Schlagworte: | Darlehen, Bank, Eigentumswohnung, Schrottimmobilie, Kaufpreis, Überteuerung, Schadenersatz, Schadensersatz, Hinweispflicht, Aufklärungspflicht, Wissensvorsprung, Täuschung, Haustürgeschäft, Widerrufsbelehrung, Belehrung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 71/07 | |
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