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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum01 / 2008 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 01 / 2008



Insgesamt sind 46 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 130/07 vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:VOB/B, ZPO
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 130/07



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 496/06 vom 28.01.2008

Rechtsgebiete:GBO
Schlagworte:Antragsrücknahme, Bewilligung
Leitsatz:1. Wird ein Eintragungsantrag zurückgenommen, was wirksam bis zur Vollendung der Eintragung möglich ist, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Erstbeschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss im Antragsverfahren.

2. Eine Eintragungsbewilligung ist "verbraucht", d. h. sie verliert ihre Funktion als verfahrensbegründete Erklärung, wenn auf ihrer Grundlage eine Eintragung vorgenommen wurde. Auch wenn diese Eintragung wieder gelöscht wird, bedarf es zu erneuten Eintragung eines neuen Antrags und einer neuen Eintragungsbewilligung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 496/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 443/07 vom 28.01.2008

Rechtsgebiete:FGG, SpruchG
Schlagworte:Spruchverfahren, Antragsberechtigung, Aktien, Aktiengesellschaft, AG, Aktionäre, Sqeeze-out
Leitsatz:1. Auch im Squeeze-out-Verfahren ist bei der Ausgabe von Namensaktien nur derjenige antragsberechtigt, der im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Strukturmaßnahme im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. (Fortführung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.01.2006, 20 W 124/05)

2. Der Nachweis über die Eintragung im Aktienregister kann auch noch im Beschwerdeverfahren nachgereicht werden, wenn das Spruchverfahren dadurch nicht verzögert wird. (Fortführung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.01.2006, 20 W 124/05)

3. Der Geschäftswert für die Gerichtsgebühr kann auch bei einer Beschwerde über die Zurückweisung eines Antrags auf Einleitung eines Spruchverfahrens als unzulässig nicht unter dem Mindestwert von 200.000 ¤ festgesetzt werden. (Fortführung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.10.2005, 20 W 235/05)
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 443/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 399/07 vom 28.01.2008

Rechtsgebiete:AktG, FGG
Schlagworte:Notvorstand, Vorstandsmitglied, Bestellung, Aufsichtsrat, Wahl, Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage
Leitsatz:1. Im Verfahren zur gerichtlichen Bestellung von Vorstandsmitgliedern sind die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie etwaige andere Vorstandsmitglieder zu hören.

2. Die gerichtliche Bestellung von Vorstandsmitgliedern kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn die erforderliche Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern zwar durch den Aufsichtsrat bestellt wurde, die Wirksamkeit dieser Bestellung aber rechtlich zweifelhaft ist, weil die Wahl einzelner mitwirkender Aufsichtsratsmitglieder mit der Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage angegriffen wurde, über die noch nicht rechtskräftig entschieden wurde.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 399/07


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