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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum11 / 2007 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 11 / 2007



Insgesamt sind 32 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 14 UH 34/07 vom 30.11.2007

Rechtsgebiete:EUGVVO, ZPO
Schlagworte:Mahngericht, Mahnverfahren, Zuständigkeit, Gericht, Anwendungsbereich, Limited, Gesellschaft
Leitsatz:Handelt es sich bei der Antragstellerin in einem Mahnverfahren um eine Limited englischen Rechts, die über keine inländische Hauptniederlassung verfügt, ist dasjenige Mahngericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk ihre Hauptverwaltung besteht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 14 UH 34/07



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 78/07 vom 30.11.2007

Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Schlagworte:Stufenklage, Erledigungserklärung, Erledigung, Übereinstimmung, Zahlungsklage, Kosten, Kostenentscheidung
Leitsatz:Geht bei einer Stufenklage ein Kläger nach Erfüllung des zunächst ausgeurteilten Auskunftsanspruchs auf dieser Grundlage auf eine nunmehr bezifferte Leistungklage über, ohne dass der Beklagte für die Durchführung der Leistungsklage zusätzliche Veranlassung geboten hat, ist bei übereinstimmender Erledigung der Zahlungsklage vom Kläger quotenmäßig derjenige Teil der Kosten des Rechtsstreits zu tragen, der aufgrund der Bezifferung der Leistungsklage zusätzlich entstanden ist; dagegen hat der Beklagte quotenmäßig die Kosten zu tragen, welche dem ursprünglichen, durch den geschätzen Wert der unbezifferten Leistungsklage geprägten Streitwert der Stufenklage entsprechen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 78/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 26/07 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:AMG, EG
Schlagworte:Internetapotheke, Internet, Apotheke, Versandapotheke, Festpreis, Preis
Leitsatz:Auch für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gelten die Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 26/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 126/05 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vergleich, Stillhaltevereinbarung, Garantie, Garantieversprechen, Teilvergleich, Vertrages zugunsten Dritter, pactum de non petendo
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an ein selbstständiges Garantieversprechen in Zusammenhang mit einer Scheckhingabe.

2. Die Erklärung des Klägers in einem Teilvergleich mit einem Streitgenossen im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter, wegen streitgegenständlicher Forderungen nicht gegen bestimmte Personen vorgehen zu wollen, ist als Erklärung mit rein prozessualer Bedeutung im Sinne eines pactum de non petendo auszulegen; sie lässt den entsprechenden materiell-rechtlichen Anspruch unberührt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 126/05


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