JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 11 / 2007
Insgesamt sind 32 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | EUGVVO, ZPO |
| Schlagworte: | Mahngericht, Mahnverfahren, Zuständigkeit, Gericht, Anwendungsbereich, Limited, Gesellschaft |
| Leitsatz: | Handelt es sich bei der Antragstellerin in einem Mahnverfahren um eine Limited englischen Rechts, die über keine inländische Hauptniederlassung verfügt, ist dasjenige Mahngericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk ihre Hauptverwaltung besteht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 14 UH 34/07 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Stufenklage, Erledigungserklärung, Erledigung, Übereinstimmung, Zahlungsklage, Kosten, Kostenentscheidung |
| Leitsatz: | Geht bei einer Stufenklage ein Kläger nach Erfüllung des zunächst ausgeurteilten Auskunftsanspruchs auf dieser Grundlage auf eine nunmehr bezifferte Leistungklage über, ohne dass der Beklagte für die Durchführung der Leistungsklage zusätzliche Veranlassung geboten hat, ist bei übereinstimmender Erledigung der Zahlungsklage vom Kläger quotenmäßig derjenige Teil der Kosten des Rechtsstreits zu tragen, der aufgrund der Bezifferung der Leistungsklage zusätzlich entstanden ist; dagegen hat der Beklagte quotenmäßig die Kosten zu tragen, welche dem ursprünglichen, durch den geschätzen Wert der unbezifferten Leistungsklage geprägten Streitwert der Stufenklage entsprechen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 78/07 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, EG |
| Schlagworte: | Internetapotheke, Internet, Apotheke, Versandapotheke, Festpreis, Preis |
| Leitsatz: | Auch für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gelten die Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 26/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Vergleich, Stillhaltevereinbarung, Garantie, Garantieversprechen, Teilvergleich, Vertrages zugunsten Dritter, pactum de non petendo |
| Leitsatz: | 1. Zu den Anforderungen an ein selbstständiges Garantieversprechen in Zusammenhang mit einer Scheckhingabe. 2. Die Erklärung des Klägers in einem Teilvergleich mit einem Streitgenossen im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter, wegen streitgegenständlicher Forderungen nicht gegen bestimmte Personen vorgehen zu wollen, ist als Erklärung mit rein prozessualer Bedeutung im Sinne eines pactum de non petendo auszulegen; sie lässt den entsprechenden materiell-rechtlichen Anspruch unberührt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 126/05 | |