JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 10 / 2007
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Schiedsverfahren, Schiedsrichterablehnung, Schiedsrichter, Ablehnung |
| Leitsatz: | 1. Der Umstand, dass ein Schiedsrichter Mitherausgeber einer Schriftenreihe ist, in der ein Beitrag des Bevollmächtigten einer Schiedspartei zu einer Thematik veröffentlicht wurde, die auch in einem anhängigen Schiedsverfahren eine Rolle spielte, begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit. 2. Entsprechendes gilt auch dann noch, wenn der Schiedsrichter und der Bevollmächtigte in unterschiedlichen Organen ein und derselben schiedsgerichtlichen Institution tätig sind. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 26 Sch 8/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG, GBO |
| Schlagworte: | Grundbuchbeschwerdeverfahren, Unzulässigkeit, Eintragungsantrag, Dienstbarkeit, Nießbrauch |
| Leitsatz: | Im Grundbuchbeschwerdeverfahren ist die Stellung eines neuen Eintragungsantrags unzulässig. Um einen neuen Antrag handelt es sich, wenn statt der Eigentumsübertragung in Verbindung mit einem Nießbrauch an dem übertragenen Grundstück die Eigentumsübertragung in Verbindung mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit eingetragen werden soll. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 336/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schadensersatz, Schadenersatz, Sachverständiger, Gutachter, Gutachten, Vergleichsgutachten, Freiheitsentziehung, Haft, Fahrlässigkeit, Begutachtung, Falschbegutachtung |
| Leitsatz: | Zum Schadensersatzanspruch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, aufgrund dessen Feststellungen der Geschädigte eine Freiheitsstrafe wegen einer Straftat verbüßte, die er nicht begangen hat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 8/07 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | Aufsichtsrat, Aufsichtsratsmitglied, Abberufung, Grund, Kontrollbefugnis |
| Leitsatz: | 1. Ein wichtiger Grund für die gerichtliche Abberufung eines Aufsichtsratsmitgliedes liegt vor, wenn ein Verbleiben des Mitgliedes im Aufsichtsrat bis zum Ablauf seiner Amtszeit für die Gesellschaft unzumutbar ist. 2. Die Überwachung der Geschäftsführung obliegt nach § 111 Abs. 1 AktG dem Aufsichtsrat als Organ. Maßt sich ein Aufsichtsratsmitglied diesbezügliche Kontrollbefugnisse wiederholt als Einzelperson an, so kann hierin ein wichtiger Grund liegen, wenn die gebotene Einzelfallbetrachtung ergibt, dass des sich um ein so gravierendes Fehlverhalten handelt, dass das Interesse der Gesellschaft an einem funktionsfähigen Aufsichtsrat die sofortige Abberufung als ulitma ratio erfordert. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 141/07 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 10 / 2007 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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