JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 10 / 2007
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Beweis, Beweisaufnahme, Beweisverfahren, Vorschuss, Kosten |
| Leitsatz: | Beantragt der Antragsgegner in einem selbstständigen Beweisverfahren die Erweiterung der Beweisaufnahme, kann hierfür unabhängig von der Beweislast oder Parteistellung ein Auslagenvorschuss von ihm verlangt werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 27/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verkehrssicherungspflicht, Rolltreppe, Treppe |
| Leitsatz: | Wird eine Rolltreppe außer Betrieb gesetzt, ist es nicht erforderlich, aus Gründen der Verkehrserziehung die Rolltreppe für den Verkehr zu sperren oder einen Warnhinweis wegen des Stillstandes der Treppe anzubringen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 U 160/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StVO |
| Schlagworte: | Straßenverkehrssicherungspflicht, Sperrflächen, Flächen, Verkehrssicherungspflicht, Straße, Fußgänger |
| Leitsatz: | 1. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche richtet sich danach, für welche Art von Verkehr die Verkehrsfläche primär eröffnet ist. Dabei ergeben sich Unterschiede im Inhalt der Verkehrssicherungspflicht für Fahrbahnen und Fußgängerbereiche. 2. Die Tatsache, dass die Fahrbahn einer Straße neben ihrem eigentlichen Zweck, dem Fahrzeugverkehr zu dienen, von Fußgängern überquert werden darf, zwingt den Verkehrsicherungspflichtigen nicht dazu, das gesamte Straßennetz in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger völlig gefahrlos ist. 3. Fußgänger sind in den Schutzbereich der Ausweisung von Sperrflächen für den fließenden Verkehr (§ 41 Abs. 3 Nr. 6 StVO) zwar in der Weise einbezogen, dass sie vor Gefahren durch den fließenden Verkehr geschützt werden. Der Schutzbereich einer solchen Ausweisung von Sperrflächen umfasst aber nicht den Schutz von Fußgängern vor etwaigen Gefahren, welche sich aus dem Zustand der Straßenoberfläche ergeben. 4. Es besteht keine umfassende Straßenverkehrssicherungspflicht dahingehend, dass im Bereich eines Gesundheitszentrums allgemein auch die Fahrbahnen von Straßen einen Zustand aufweisen müssten, der ein Überqueren an jeder Stelle für einen Fußgänger völlig gefahrlos machen, sofern Fußgängerüberwege in der gebotenen Weise ausgewiesen sind. 5. Aus der Tatsache, dass ein Verkehrssicherungspflichtiger eine mögliche Gefahrenquelle beseitigt hat, ist nicht der Schluss zu ziehen, dass er hierzu im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht auch verpflichtet gewesen wäre. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 100/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Schiedsspruch, Schiedsgerichtsklausel, Vollstreckbarerklärung, Italien |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 26 Sch 1/07 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 10 / 2007 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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