JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 09 / 2007
Insgesamt sind 44 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Darlehensvertrag, Kreditvertrag, Darlehen, Kredit, Kündigung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 15 U 19/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Schiedsverfahren, Schiedsgericht, ordre public, Verfahren, Kontrolle |
| Leitsatz: | Steht in Frage, ob das Schiedsgericht das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör verletzt hat, verbleibt es bei der autonomen Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichts darüber, ob eine Tatsache überhaupt entscheidungsrelevant ist. Nur diese Entscheidung unterliegt der freien Beurteilung des staatlichen Gerichts auf ihre Unvereinbarkeit mit dem ordre public. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 26 Sch 10/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | VA, Versorgungsausgleich, Schuldrecht |
| Leitsatz: | Als Wertänderungen gemäß § 1587g II S. 2 BGB sind regelmäßig diejenigen Veränderungen zu verstehen, die zu einer Aktualisierung des bei Ehezeitende bestehenden Versorgungsanrechts geführt haben (BGH FamRZ 1987, 145, 147). Hingegen können Veränderungen, die auf neu hinzugetretenen individuellen Verbesserungen der Versorgung beruhen, die keinen Bezug zum ehezeitlichen Erwerb haben, nicht rückwirkend für die Berechnung der Ausgleichsrente berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für solche neu hinzu getretenen individuellen Umstände, die darauf beruhen, dass ein späterer, in der Ehezeit nicht angelegter beruflicher Aufstieg des Verpflichteten innerhalb des Betriebes erfolgte, eine Einstufung in eine bessere Leistungsgruppe auf Grund persönlicher Qualifikationen stattfand oder eine Erhöhung der Betriebsrente erfolgte, die auf einer vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung beruht. Solche Verbesserungen scheiden aus dem hälftigen Wertausgleich aus, denn sie wohnten dem Versorgungsanrecht bei Ende der Ehe nicht latent in dem Sinne inne, dass sie sich bereits aus den bei Ehezeitende maßgebenden persönlichen Bemessungsgrundlagen ergaben (vgl. OLH Hamm, FamRZ 2004, 32; 2005, 810; OLG Köln NJW - RR 2005, 520). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 UF 396/06 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, ZPO |
| Schlagworte: | Befangenheit, Sachverständiger, Gutachter, Ablehnung |
| Leitsatz: | Der Vorschlag des Sachverständigen, die Fragestellung eines Gutachtens zu Umgangsfragen auf die Frage der Erziehungsfähigkeit des betreuenden Elternteils auszudehnen, kann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. Auch Empfehlungen des Sachverständigen zu verfahrensleitenden Maßnahmen können ein Befangenheitsgesuch begründen, vor allem wenn der Sachverständige neben entsprechenden Schreiben an das Gericht in Mitteilungen an die betroffene Partei die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen als sicher vom Gericht zu erwarten darstellt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 WF 319/07 | |
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"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 09 / 2007 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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