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Oberlandesgericht Frankfurt
Entscheidungen 09 / 2007
Insgesamt sind 44 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 359/07 vom 24.09.2007
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | WEG, Wohnungseigentümer, Beschwer, Verpflichtung, Verwalter, Herausgabe |
| Leitsatz: | Bei der Verpflichtung eines (abberufenen) Verwalters, sämtliche die verwaltete Liegenschaft betreffenden Unterlagen herauszugeben, richtet sich die Beschwer des Verwalters nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des Herausgabeanspruchs erfordert. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 359/07 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 U 160/07 vom 24.09.2007
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verkehrssicherungspflicht, Rolltreppe, Treppe |
| Leitsatz: | Wird eine Rolltreppe außer Betrieb gesetzt, ist es nicht erforderlich, aus Gründen der Verkehrserziehung die Rolltreppe für den Verkehr zu sperren oder einen Warnhinweis wegen des Stillstandes der Treppe anzubringen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 U 160/07 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 W 34/07 vom 21.09.2007
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kostenentscheidung, Erledigung, Scheingeschäft, Grundstück |
| Leitsatz: | Hebt ein Beklagter, der auf Feststellung in Anspruch genommen wird, dass ein von ihm abgeschlossener Grundstückskaufvertrag nur zum Schein abgeschlossen wurde, den Vertrag eine Woche nach Zustellung der Klage im Einverständnis mit dem Erwerber auf, ohne dass dafür nachvollziehbare Gründe ersichtlich sind, so kann das Gericht dies bei der im Rahmen des § 91 a ZPO zu treffenden Beurteilung über den voraussichtlichen Ausgang des Rechtsstreits als wesentliches Indiz dafür werten, dass der Kläger die Voraussetzungen für ein Scheingeschäft hätte darlegen und beweisen können. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 W 34/07 |
OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 59/07 vom 21.09.2007
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Beweisantrag, Beweis, Beweisbeschluss, Sachverstäniger, Gutachter, Beschwerde |
| Leitsatz: | Die Zurückweisung eines Antrags, eine prozessleitende Entscheidung gem. § 144 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu treffen, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 59/07 |
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