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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum09 / 2007 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 09 / 2007



Insgesamt sind 44 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 9/08 vom 30.09.2007

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Klage, Anspruch, Wohnungseigentümerbeschluss
Leitsatz:Es kann auch dann dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechen, das Bestehen von Ansprüchen gerichtlich klären zu lassen, wenn hinsichtlich der Erfolgsaussicht einer Klage durchaus Zweifel bestehen sollten. Ein darauf gerichteter Wohnungseigentümerbeschluss kann dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Etwas kann dann gelten, wenn der Anspruch offenkundig nicht in Betracht kommt oder die von der Mehrheit der Wohnungseigentümer vertretene Rechtsposition offensichtlich unhaltbar ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 9/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 25 U 124/04 vom 28.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Schlagworte:Beton, Frischbeton, Fertigbeton, Prüfung, Luftgehalt, Schadenersatz, Schadensersatz, Verjährung, Mangelfolgeschaden, Schaden
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 25 U 124/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 65/07 vom 28.09.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verlöbnis, Verlobung, Rücktritt, Maßnahme, Kranzgeld
Leitsatz:Die Aufgabe einer gesicherten Erwerbstätigkeit nach einem Verlöbnis, welches nach mehreren Telefongesprächen und ohne persönliches Kennenlernen des Partners zustande kam, ist unangemessen im Sinne des § 1298 Abs. 2 BGB; der daraus entstandene Schaden ist deshalb bei Rücktritt vom Verlöbnis nicht zu ersetzen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 65/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 276/07 vom 28.09.2007

Rechtsgebiete:VBVG
Schlagworte:Betreuervergütung, Betreuer, Betreuung, Vergütungsanspruch, Vergütung, Ausschlussfrist, Frist, Entstehung, Fristbeginn, Beginn, Vergütungsquartal, Quartal
Leitsatz:Zur Bestimmung der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 2 VBVG ist eine taggenaue Berechnung bezogen auf das Eingangsdatum des Vergütungsantrages beim Vormundschaftsgericht unter Berücksichtigung des Zeitraumes von 15 Monaten vorzunehmen; ein Fristbeginn erst mit Ablauf des jeweiligen Vergütungsquartals ist abzulehnen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 276/07


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