JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 07 / 2007
Insgesamt sind 30 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Schiedsklausel, Klausel, Schiedsverfahren, Wirksamkeit |
| Leitsatz: | 1. Die Wirksamkeit einer Schiedsklausel ist unabhängig vom Bestand des Hauptvertrages zu beurteilen. 2. Eine Schiedsklausel ist auch dann nicht überraschend im Sinne des § 305 c BGB, wenn für ein in Belgien durchzuführendes Schiedsverfahren hilfsweise auf die Geltung belgischen Verfahrensrechts abgestellt wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 26 Sch 3/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Blutgruppen, Blutmerkmale, Abstammung, Vaterschaft |
| Leitsatz: | 1. Zur Vererbung von Blutmerkmalen 2. Die laienhaft falsche Bewertung von Umständen die objektiv (naturwissenschaftlich) nicht geeignet sind, Zweifel an der Abstammung zu begründen, setzen die Anfechtungsfrist nicht in Gang und machen die Klage nicht schlüssig. Nach der Formulierung des § 1600 b Abs. 1 S. 2 BGB ("in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen ") kann die Frist nur durch die Kenntnis von solchen Umständen in Gang gesetzt werden, die dazu objektiv geeignet sind. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 81/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Unterhalt, Leistungsfähigkeit, Einkommen, Kauslität |
| Leitsatz: | Die Zurechnung eines fiktiven, das heißt in Wahrheit nicht erzielten Einkommens, erfolgt nur solange, wie sich der Unterhaltsschuldner nicht hinreichend um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 131/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, ZPO |
| Schlagworte: | Amtshaftung, Vermögensschaden, Delikt, Zuständigkeit, Gericht, Schadensersatz, Schadenersatz, Schaden, Gerichtsstand |
| Leitsatz: | Für einen Amtshaftungsanspruch (Art. 34 GG / § 839 BGB) ist ein deliktischer Gerichtsstand (§ 32 ZPO) auch dort gegeben, wo es - aufgrund positiven Tuns oder Unterlassens - zu einer Vermögensbeeinträchtigung des Anspruchstellers gekommen ist; das ist regelmäßig dort der Fall, wo der Anspruchsteller seinen (Wohn-) Sitz hat, nicht dort, wo die Teile seines Vermögens zufällig belegen sind. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 41/07 | |