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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum06 / 2007 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 06 / 2007



Insgesamt sind 34 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 210/06 vom 28.06.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Wohnrecht, Eintragungsbewilligung, Eintragung, Bewilligung, Nutzungsanspruch, Mietvertrag
Leitsatz:1. Ein Wohnrecht im Sinne von § 1093 BGB kann durch schlichte Eintragungsbewilligung des Eigentümers begründet werden. Eine förmliche Einwilligung des Berechtigten ist nicht erforderlich.

2. Die Kollision eines dingliche Wohnrechts mit einem mietvertraglichen Nutzungsanspruch fällt unter die Regelung der § 577 Satz 1 BGB i.V.m. § 571 I BGB a.F. (entspricht § 567 Satz 1 i.V.m. § 566 I BGB n.F.), weil dem Inhaber des Wohnrechts durch die Ausübung des Rechts aus dem Mietvertrag der allein ihm nach § 1093 BGB zustehende Gebrauch entzogen wird. Das gilt auch dann, wenn dem Inhaber des Wohnrechts die Überlassung des Nutzungsrechts an einen anderen nicht gestattet worden ist, er die Wohnung seinerseits somit auch nicht vermieten dürfte. Der Konflikt zwischen den konkurrierenden Nutzungsberechtigten führt nicht zur Annahme von Unmöglichkeit, sondern wird so gelöst, dass der Mietvertrag weiterbesteht, während der Inhaber des Wohnrechts, solange der Mietvertrag besteht, nach dem Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" an Stelle des Vermieters in den Mietvertrag eintritt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 210/06



OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 30/07 vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verkehrssicherungspflicht, Baumschau, Baum, Bäume, Stadt, Gemeinde, Hubwagen, Ursächlichkeit, Darlegungslast, Beweislast, Auto, Schaden
Leitsatz:1. Auch bei den Anforderungen an die regelmäßig von den Gemeinden etc. als Trägern der Verkehrssicherungspflicht durchzuführende Inaugenscheinnahme von Straßenbäumen ("Baumschau") ist der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit und finanziellen Machbarkeit zu berücksichtigen.

2. Allein aus der Höhe einer Platane (hier: 15 Meter) folgt beim Fehlen jeglicher Anhaltspunkte für etwaige Schadhaftigkeit noch nicht die Verpflichtung, die Inaugenscheinnahme mittels eines Hubwagens vorzunehmen.

3. Die Darlegungs- und Beweislast, dass das Unternehmen einer "Baumschau" mittels eines Hubwagens für den Schadenseintritt ursächlich war, liegt beim Geschädigten. Beweiserleichterungen kommen ihm jedenfalls dann nicht zugute, wenn lediglich ein Ast von 75 cm Länge und 3,5 cm Dicke herabgestürzt ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 30/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 24 W 35/07 vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:GG, ZPO
Schlagworte:Beweisaufnahme, Zeuge, Ladung, Vernehmung, Aussage, Anhörung, Zeugenaussage, Verhältnismäßigkeit, Ermessen
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 W 35/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 16/07 vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Rechtsmittel, Zurückverweisung, Bindung, Entscheidung, Berufung, Unabhängigkeit
Leitsatz:Die richterliche Unabhängigkeit findet ihre Grenze in der Bindung des Richters an das Gesetz. Nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache hat das erstinstanzliche Gericht gemäß § 563 Abs. 2 ZPO, der bei Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht entsprechende Anwendung findet, die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegen hat, auch seine Entscheidung zugrunde zu legen. Diese Bindung an die zurückweisende Entscheidung besteht sogar bei verfassungsrechtlichen Bedenken des Berufungsgerichts (zuletzt BGH, Urteil vom 21.11.2006 - XI ZR 347/05) und erst recht, wenn keine vom Rechtsmittelgericht nicht bereits berücksichtigten Umstände zur Begründung der Entscheidung herangezogen werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 16/07


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