JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 04 / 2007
Insgesamt sind 33 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Schlagworte: | Sachverständiger, Gutachter, Entschädigung, Gebühren, Vergütung, Frist, Dreimonatsfrist, Antrag, Anspruch |
| Leitsatz: | Für die Geltendmachung seines Entschädigungsanspruchs ist es nicht ausreichend, dass sich der Sachverständige nach Beendigung des jeweiligen Termins ein maschinenschriftlich ausgefülltes Anweisungsformular aushändigen und die Anwesenheitszeit bei Gericht bescheinigen lässt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ws 24/07 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | AG, Aktiengesellschaft, Pflichtverletzung, Schadenersatz, Schadensersatz, Vorstand, Vorstandshaftung |
| Leitsatz: | Zu Schadensersatzansprüchen gegen einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden einer AG wegen Pflichtverletzungen nach § 93 AktG. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 187/05 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, RVG-VV |
| Schlagworte: | : Rechtsanwalt, Anwalt, Verteidiger, Gebühren, Verteidigergebühren, Entschädigungsgrundentscheidung |
| Leitsatz: | Für die Tätigkeit im Entschädigungsverfahren steht dem Vollverteidiger keine gesonderte Gebühr zu. Eine analoge Anwendung der Nr. 4143, 4144 VV RVG ist nicht möglich. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ws 36/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Schlagworte: | Droge, Drogen, Rauschmittel, Drogeneinfluss, Fahrt, Fahrlässikeit, Grenzwert, Tatbestand |
| Leitsatz: | 1. Vorsatz und Fahrlässigkeit müssen sich bei der Fahrt unter Drogeneinfluss (§ 24 a II StVG) nicht lediglich auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkungen des Rauschgifts zum Tatzeitpunkt beziehen. 2. An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt kann es ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen Konsum der Droge und Fahrt 23 Stunden vergangen sind und zum Tatzeitpunkt der analytische Grenzwert (hier: 1, 0 ng/ml THC) nur um geringfügig mehr als das Zweifache überschritten worden ist. 3. In diesem Ausnahmefall muss der Tatrichter nähere Ausführungen dazu machen, auf Grund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer hätte bewusst machen können, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen haben kann. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ss 35/07 | |