JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 03 / 2007
Insgesamt sind 49 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Beweisbeschluss, Beschluss, Rechtsmittel, Beschwerde, Anfechtbarkeit |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 W 15/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Enteignungsentschädigung, Enteignung, Entschädigung, Bauerwartungsland, Grundstück, Qualitätsstichtag, Stichtag, Steigerungsrechtsprechung |
| Leitsatz: | Zu Bemessungsfaktoren für eine Enteignungsentschädigung: 1. Zur Bestimmung des Qualitätsstichtages im Vorfeld einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 2. Für ein Grundstück, dessen Wert am Qualitätsstichtag durch eine vernünftig begründete Bauerwartung geprägt wurde, ist auch dann auf dieser Grundlage zu entschädigen, wenn der Markt für Bauerwartungsland lange nach dem Qualitätsstichtag infolge einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenbricht. 3. Die Grundsätze der "Steigerungsrechtsprechung" sind auch auf Enteignungen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen anzuwenden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 100 U 5/96 (Baul) | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Enteignungsentschädigung, Enteignung, Entschädigung, Bauerwartungsland, Qualitätsstichtag, Stichtag, Steigerungsrechtsprechung |
| Leitsatz: | Zu Bemessungsfaktoren für eine Enteignungsentschädigung: 1. Zur Bestimmung des Qualitätsstichtages im Vorfeld einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 2. Für ein Grundstück, dessen Wert am Qualitätsstichtag durch eine vernünftig begründete Bauerwartung geprägt wurde, ist auch dann auf dieser Grundlage zu entschädigen, wenn der Markt für Bauerwartungsland lange nach dem Qualitätsstichtag infolge einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenbricht. 3. Die Grundsätze der "Steigerungsrechtsprechung" sind auch auf Enteignungen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen anzuwenden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 100 U 3/96 (Baul) | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schadenersatz, Schadensersatz, Verletzung, Aufklärungspflicht, Anlageberater, stille Beteiligung, Beteiligung, Beteiligungsgesellschaft, Mitverschulden, Anleger |
| Leitsatz: | 1. Ein Anlageberater, der eine stille Beteiligung an einer Beteiligungsgesellschaft empfiehlt, genügt trotz eingehender mündlicher Erörterung des Ausgabeprospektes seiner Aufklärungs- und Überprüfungspflicht zur Werthaltigkeit der Anlage nicht, wenn der Prospekt keine ausreichenden Angaben zum Anlagekonzept, dessen Struktur, insbesondere zur Gewichtung der einzelnen Anlagebereiche, und der Berater keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen kann. 2. Ein Anleger muss sich trotz Unerfahrenheit in Geldangelegenheiten ein Mitverschulden bei der fehlgeschlagenen Kapitalanlage anrechnen lassen, wenn in den von ihm unterschriebenen Zeichnungsscheinen deutliche Hinweise darauf enthalten sind, dass es sich um keine mündelsichere bzw. festverzinsliche Kapitalanlage, sondern um eine Unternehmensbeteiligung mit eventueller Nachschusspflicht handele. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anleger den Begriff der Nachschusspflicht nicht verstanden und trotzdem nicht weiter nachgefragt hat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 141/06 | |
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