JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 39 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | ARB 94 |
| Schlagworte: | Versicherung, Rechtsverstoß, Kenntnis, Risiko, Rechtsschutzversicherung, Schutzzeitraum, Deckung, Deckungsschutz, Ausschluss |
| Leitsatz: | 1. § 4 ARB 94 begrenzt das versicherte Risiko der Rechtsschutzversicherung auf Rechtsschutzfälle, die innerhalb der Versicherungszeit entstanden sind. Mit der Regelung sollen Versicherungsfälle außerhalb des vereinbarten Schutzzeitraums sowie "vorprogrammierte Rechtsschutzfälle" ausgeschlossen werden. 2. Bei der zeitlichen Einordnung des Rechtsverstoßes kommt es aus Gründen der Klarheit und Praktikabilität allein auf dessen objektiven Eintritt an; die Kenntnis der Beteiligten hiervon ist nicht maßgeblich. 3. Für diesen weiteren Ausschluss nach § 3 Abs.1 d) dd) ARB 94 ist auf Grund der gegenüber den ARB 75 neu gefassten Baufinanzierungsklausel nicht mehr allein das Baurisiko maßgeblich, sondern diese Klausel ist für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar selbstständig neben die die Grundstückserwerbs- und Baumaßnahmen im eigentlichen Sinn erfassenden Ausschlüsse unter § 3 Abs.1 aa) bis cc) ARB 94 getreten und hat den Ausschlussbereich auf damit zusammenhängende Finanzierungsangelegenheiten ausdrücklich ausgedehnt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 73/06 | |
| Rechtsgebiete: | AGBG, BGB, HWiG, RBerG, VerbrKrG |
| Schlagworte: | Bankrecht, Zeichnungsschein, Vollmachtsnichtigkeit, Geschäftsbesorgungsvertrag, Nichtigkeit, Vollmacht, Haustürgeschäft |
| Leitsatz: | Nach dem HWiG sind nur Willenserklärungen widerruflich, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet sind, mithin Angebot und Annahme. Eine Vollmachtserteilung führt jedoch nicht unmittelbar zum Abschluss eines Vertrags, so dass insofern keine Vertragserklärung vorliegt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 75/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG, RPflG |
| Schlagworte: | Betreuung, Betreuungsverfahren, Abgabe, Zuständigkeit, Rechtspfleger, Richter |
| Leitsatz: | In Betreuungsverfahren obliegt die Vorlage eines Abgabestreites nicht dem Rechtspfleger, sondern ist dem Richter vorbehalten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 24/07 | |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Schlagworte: | Notar, Kosten, Beschwerde, Anweisungsbeschwerde, Vollmacht, Beurkundung, Generalvollmacht, Patientenverfügung, Streitwert, Wert |
| Leitsatz: | 1. Als Wert für die Beurkundung einer im Außenverhältnis unbeschränkten, mit Erteilung wirksamen Generalvollmacht für alle vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, für die eine Stellvertretung zulässig ist, mit der Anweisung an den Bevollmächtigten, davon nur im Vorsorgefall Gebrauch zu machen, ist das Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Abschlag anzusetzen. 2. Die mit der Generalvollmacht zusammen beurkundete Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind einseitige Erklärungen gemäß § 36 Abs.1 KostO und gegenstandsgleich im Sinn von § 44 Abs.1 Satz 2 KostO. Sie haben keinen vermögensrechtlichen Gegenstand und ihr Wert beträgt grundsätzlich 3.000,00 ¤. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 397/04 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 01 / 2007 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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