JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 39 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | GBO, ZPO |
| Schlagworte: | Zwangssicherungshypothek, Hypothek, Amtswiderspruch, Widerspruch, Beschwerdeweg, Vollstreckungsvoraussetzungen, Beanstandung, Rüge, Unbeachtlichkeit, Rechtsbeschwerdeverfahren |
| Leitsatz: | 1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu überprüfen. Beanstandet der Schuldner erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Vollstreckungsvoraussetzung (ordnungsgemäße Zustellung), ist dies nur bei Offenkundigkeit beachtlich oder verfahrenfehlerhafter Tatsachenfeststellung der Tatsacheninstanzen. 2. Ob im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Zwangssicherungshypothek erreicht werden kann, auch wenn bei Eintragung keine Gesetzesverletzung im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO vorliegt (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Schleswig Rpfleger 2006, 536), bleibt offen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 366/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Scheck, Schecksperre, Sperre, Verlust, Bank, Inkassobank, bezogene Bank, Auskunft, Auskunftspflicht, Risiko, Vertrag zugunsten Dritter, Schutzwirkung, Schadensersatz, Schadenersatz |
| Leitsatz: | Eine Schecksperre muss die bezogene Bank aufgrund ihrer Pflicht zur vollständigen Auskunftserteilung der Inkassobank des Kunden mitteilen. In dieser Auskunftspflicht ist auch der Kunde im Wege eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter einbezogen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 49/06 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Strafvollstreckung, Gutachen, Sachverständigengutachten, Unterbringung |
| Leitsatz: | Die Entscheidung nach § 67 a StGB bedarf regelmäßig der zuvorigen Einholung einer sachverständigen Stellungnahme. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 93/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Parteiänderung, Parteiwechsel, Klageänderung, Partei, Änderung, Wechsel, Partei kraft Amtes, Instanz, Zustimmung, Berufung |
| Leitsatz: | Wird eine Partei kraft Amtes im Laufe des Rechtsstreits nicht mehr in dieser Eigenschaft sondern persönlich in Anspruch genommen, richtet sich die Klage nicht mehr gegen den Träger des Amts als bisherigen, sondern gegen einen anderen Beklagten. Rechtlich stellt dies eine Parteiänderung dar. Nichts anderes kann gelten, wenn in erster Instanz die Partei persönlich verklagt wurde, in zweiter Instanz die Klage umgestellt wird, dass die Partei in ihrer Eigenschaft als Partei kraft Amtes verklagt wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 27 U 3/02 | |