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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum12 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 12 / 2006



Insgesamt sind 31 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 29 bis 32:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 9/06 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:BGB, UrhG
Schlagworte:Architekt, Urheberrecht, Fertigstellung, Plan, Pläne, Planung, Bauwerk, Nachbaurecht, Schadenersatz, Schadensersatz
Leitsatz:1. Wird ein Architekt zunächst nur mit der Genehmigungsplanung beauftragt, soll ihm aber im Falle der Durchführung des Bauvorhabens auch die Ausführungsplanung übertragen werden, so kann ohne nähere Anhaltspunkte nicht von einer Übertragung des urheberrechtlichen Nachbaurechts an den Bauherrn ausgegangen werden.

2. Errichtet der Bauherr in diesem Fall das Bauwerk unter Verwendung der Genehmigungsplanung, so können Schadensersatzansprüche des Architektenvorhabens begründet sein, sofern dabei von den schutzfähigen Elementen des Entwurfs Gebrauch gemacht wird.

3. Ob bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs weiterhin ein Pauschalabzug von 40 % zulässig ist, bleibt offen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 9/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 425/06 vom 04.12.2006

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:Betreuung, Betreuter, Maßregel, Fixierung, Anordnung, Betreuer, Kenntnis, Unterbringung
Leitsatz:1. Die richterliche Anordnung der Fixierung einer untergebrachten Person als einstweilige Maßregel nach § 1846 BGB kommt nicht in Betracht, wenn dem Vormundschaftsrichter mangels Einholung der gebotenen Auskünfte nicht bekannt ist, dass bereits ein Betreuer mit den Aufgabenkreisen der Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge bestellt ist.

2. Zu den Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen und das ärztliche Zeugnis zur Genehmigung einer Fixierung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 425/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 85/06 vom 01.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, PKH, Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Vergleich, Erfolgsaussicht, Prognose
Leitsatz:Wird ein Rechtsstreit in der Zeit zwischen dem Schluss der mündlichen Verhandlung und dem Verkündungstermin durch einen Vergleich erledigt, dessen Zustandekommen gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird, ist für die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung bei einer noch zu treffenden Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren der abgeschlossene Vergleich und nicht der Sach- und Streitstand bei Verhandlungsschluss maßgebend.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 85/06


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