JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 11 / 2006
Insgesamt sind 51 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 29 bis 32:
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Zuständigkeit, Gericht, Strafvollstreckungskammer, Gesamtstrafenbildung |
| Leitsatz: | 1. Wird im Wege der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vom erkennenden Gericht eine Strafe einbezogen, deren (Rest-)Vollstreckung zuvor von der Strafvollstreckungskammer gemäß § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt worden war, so wird grundsätzlich das erkennende Gericht für Nachtragsentscheidungen i.S. des § 462 a I StPO zuständig. 2. Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die im Zusammenhang mit der neu gebildeten Gesamtstrafe oder aber auf Grund der Konzentrationsmaxime des § 462 a IV 3 StPO begründet werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 1085/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verkehrssicherungspflicht, Gehweg, Höhenunterschied, Stolpern, Sturz |
| Leitsatz: | 2 cm überschreitende Niveauunterschiede auf dem eine stark untergeordnete Verkehrsbedeutung aufweisenden Fußweg am Rande eines kleinen, ländlichen Ortes begründen nicht ohne Weiteres eine Verkehrspflichtverletzung der sicherungspflichtigen Gemeinde, insbesondere dann nicht, wenn dem Fußgängerverkehr eine parallel verlaufende, völlig ebene, ausreichend beleuchtete und wenig befahrene Anliegerstraße zur Verfügung steht, wegen angrenzenden Baumbestandes mit Unebenheiten zu rechnen ist, die Niveauunterschiede nicht scharfkantig abgegrenzt sind, sondern die Form von Hügeln und Mulden haben. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 34/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB |
| Schlagworte: | Vermögenseinlage, Gesellschafter, Anleger, Rückzahlung, Einlage, Insolvenz, Schadensersatz, Schadenersatz, Betrug |
| Leitsatz: | Zum Anspruch des stillen Gesellschafters gegen den Gründungsgesellschafter auf Rückzahlung seiner Vermögenseinlage, der auf den Vorwurf gestützt wird, die Gesellschaft sei geplant in die Insolvenz getrieben worden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 293/05 | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Streitwert, Trennungsunterhalt, Klage, Unterhalt, Jahresbetrag |
| Leitsatz: | Aus dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG ergibt sich, dass allein bei Vorliegen eines unzweifelhaft bezifferten oder anfänglich bezifferbaren Gesamtbetrages, der den Jahresbetrag unterschreitet, eine entsprechende geringere Wertfestsetzung erfolgen kann. Ist bei Eingang der Trennungsunterhaltsklage hingegen nicht eindeutig absehbar, wann die rechtskräftige Ehescheidung erfolgen wird, bleibt es bei dem Betrag des einjährigen Unterhaltes, auch wenn die Ehescheidung anschließend vor Ablauf des Jahres rechtskräftig werden sollte. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 WF 175/06 | |
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"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 11 / 2006 - Seite 8" © JuraForum.de — 2003-2012
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