JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 10 / 2006
Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | KostO, RVG |
| Schlagworte: | PKH, Beiordnung, Vergütungsanspruch, Rechtsanwalt, Gewaltschutzsache |
| Leitsatz: | Verlängerungsanträge in Gewaltschutzsachen erfüllen den Gebührentatbestand des § 100 a Abs. 1 KostO erneut. § 18 Ziff. 2 RVG ist in diesen Hauptsacheverfahren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 WF 184/06 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO |
| Schlagworte: | Urteil, Verfolgungsverjährung, Verjährung, Zustellung, Rechtsmittel, Fristen |
| Leitsatz: | Zu wesentlichen Formmängeln eines Urteils, die ein Ruhen der Verfolgungsverjährung ausschließen können. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss-OWi 315/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HWiG, Haustürwiderrufsrichtlinie, RBerG, VerbrKrG |
| Schlagworte: | Schrottimmobilie, Schrottimmobilien, Haustürsituation, Haustürgeschäft, Widerruf, Überrumpelung, Kausalität, Darlehen, Kredit, Vollmacht, Rechtsschein, Schadenersatz, Schadensersatz, Wissensvorsprung, Hinweispflicht, Aufklärungspflicht, institutionalisiertes Zusammenwirken, Zusammenwirken, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit, Wucher, verbundenes Geschäft, Verbundgeschäft, Einwendungsdurchgriff |
| Leitsatz: | 1. Zum Empfang des Darlehens, mit dem der Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken finanziert wird, bei Auszahlung der Valuta an einen Dritten. 2. Kein Fortbestehen der durch eine Haustürsituation hervorgerufenen Überrumpelung bei einem Vertragsschluss, der mehr als vier Monate nach dem Besuch des Vermittlers erfolgt. 3. Ein Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die Höhe des Kaufpreises der kreditfinanzierten Immoblie, der geeignet ist, Schadensersatzansprüche des Darlehensnehmers auszulösen, erfordert neben einem objektiv sittenwidrigen Kaufpreis auch die Kenntnis der Bank von der Überteuerung. Diese Kenntnis kann nicht allein aufgrund der objektiven Überteuerung vermutet werden. 4. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Vorliegen eines institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen der kreditgebenden Bank und dem Verkäufer oder Vermittler ein Wissensvorsprung der Bank vermutet werden kann. 5. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Verbrauchers gegen die Bank aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht nach den Vorgaben des EuGH. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 79/05 | |
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Schlagworte: | Ausschreibungsverfahren, Vergabekammer, Ausschlussgrund, Ersetzung, Begründung, Transparenzgebot |
| Leitsatz: | 1. Die Vergabekammer ist im Hinblick auf § 114 GWB grundsätzlich an einer anderen Begründung und Ersetzung eines "Ausschlussgrundes" gehindert, weil sie entsprechend dieser Vorschrift Maßnahmen zu treffen hat, die geeignet sind, eine Rechtsverletzung zu beseitigen. Ihr Einwirken dient dem Individualschutz, nicht jedoch dazu, eine Ausschlussentscheidung zu Lasten eines Antragstellers auf neue Gründe zu stützen. 2. Zum Transparenzgebot des § 97 I GWB. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 Verg 8/06 | |