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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum10 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 10 / 2006



Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 51/06 vom 30.10.2006

Rechtsgebiete:GG, ZPO
Schlagworte:Tatbestandsberichtigungsantrag, Berichtigung, Tatbestand, Urteil, Urteilstatbestand, Beschwerde, sofortige Beschwerde, Statthaftigkeit, Besetzung, Gericht, Spruchkörper
Leitsatz:1. Wird vom erstinstanzlichen Gericht über einen Tatbestandsberichtigungsantrag ohne mündliche Verhandlung entschieden, obwohl ein entsprechender Antrag gem. § 320 Abs. 3 ZPO ausdrücklich gestellt war, begründet dies einen erheblichen Verfahrensmangel, welcher ausnahmsweise entgegen § 320 Abs. 4 Satz 4 ZPO die sofortige Beschwerde statthaft macht.

2. Ein richterliches Mitglied des Spruchkörpers, welcher das im Tatbestand zu berichtigende Urteil erlassen hat, ist nicht deshalb an der Mitwirkung bei der Entscheidung über den Tatbestandsberichtigungsantrag verhindert, weil es inzwischen nur noch in einem anderem Spruchkörper desselben Gerichts tätig ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 51/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 181/06 vom 30.10.2006

Rechtsgebiete:RVG-VV, ZPO
Schlagworte:Kostenwiderspruch, Terminsgebühr, Gebühr, Einstweilige Verfügung, Eilverfahren
Leitsatz:1. Mit Rücksicht auf § 128 III ZPO muss über einen Kostenwiderspruch im Eilverfahren nicht mündlich verhandelt werden.

2. Hat das Gericht gemäß § 128 III ZPO über einen Kostenwiderspruch im schriftlichen Verfahren entschieden, ist Nr. 3104 I 1 VV RVG (Terminsgebühr) nicht analog anzuwenden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 181/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 121/06 vom 27.10.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gewerkschaft, Rechtsschutz, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutz, Verjährung, Mandat
Leitsatz:1. Mit der Übernahme des Auftrages zur Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ist die Gewerkschaft - nicht anders als ein in gleichartigem Mandat tätiger Rechtsanwalt - verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers im Rahmen dieses Auftrages umfassend wahrzunehmen.

2. Der Begriff des Mandates ist nicht förmlich im Sinne des konkreten Klageauftrages zu verstehen, vielmehr im Sinne des rechtlichen und wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber mit der Erteilung des Mandates erkennbar verfolgt.

3. Richtet sich der Rechtsschutzauftrag auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage, dann ist die Gewerkschaft - wie der in entsprechendem Mandat tätige Anwalt - verpflichtet, das Mitglied auf die Notwendigkeit einer Sicherung fortbestehender Ansprüche auf Zahlung des laufenden Gehaltes gegen drohende Verjährung hinzuweisen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 121/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 26 U 2/06 vom 26.10.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bauvertrag, Bauunternehmer, Unternehmer, Ausführungsplan, Ausführungspläne, Plan, Pläne, Statik, Nachweis, Überlassung, Herausgabe
Leitsatz:1. Der Auftraggeber hat nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung gegenüber dem Bauunternehmer einen Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsplänen.

2. Zur Pflicht zur Herausgabe der statischen Nachweise bedarf es eines besonderen Interesses auf Seiten des Auftraggebers.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 26 U 2/06


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