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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum09 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 09 / 2006



Insgesamt sind 49 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 905/06 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Videokonferenz, Anhörung, Entlassung, Einverständnis
Leitsatz:1. § 454 I 3 StPO dient der Erweiterung der Tatsachengrundlage für die zu treffende Prognoseentscheidung und erhöht deren Treffsicherheit. Sie dient auf diese Weise einerseits dem in § 57 I Nr. 2 StGB hervorgehobenen Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, nämlich dem Schutz vor fehlerhaften bedingten Entlassungen, andererseits gewährleistet sie das Recht des Verurteilten auf Aussetzung des Strafrests bei günstiger Legalprognose.

2. Die Durchführung der mündlichen Anhörung in Form der Videokonferenz ist nur zulässig, wenn der Verurteilte hierzu ausdrücklich und eindeutig sein Einverständnis erklärt hat und auch die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit keine weitergehende Aufklärung der prognoserelevanten Faktoren gebieten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 905/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 55/05 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Auskunft, Aktionär, Hauptversammlung, Mündlichkeitsprinzip, Fragenkatalog, Fragen
Leitsatz:Zum Gegenstand eines gerichtlichen Auskunftsbegehrens kann der Aktionär nur solche Fragen machen, die in der Hauptversammlung mündlich gestellt wurden. Die Aushändigung eines umfangreichen schriftlichen Fragenkataloges in der Hauptversammlung, von dem nur ein Teil der aufgelisteten Fragen mündlich vorgetragen wurden, reicht hierzu nicht aus.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 55/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 73/06 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:GmbHG, ZPO
Schlagworte:Einziehungsklage, Darlegungslast, Beweislast, eigenkapitalersetzendes Darlehen, Eigenkapital, Darlehen
Leitsatz:Zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Einziehungsklage für die Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens durch die Schuldnerin an den Drittschuldner, der zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Schuldnerin ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 73/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss (OWi) 289/06 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:rechtliches Gehör, Einspruch, Bußgeldbescheid
Leitsatz:1. Der Zulassungsgrund Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 OWiG) ist nicht gegeben, wenn der Tatrichter den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gemäß § 74 Abs. 2 OWiG aus Gründen verwirft, bei denen es auf das Vorbringen des Betroffenen zu dem Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG nicht ankommt.

2. Eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegt dann auch nicht darin, dass infolge der Verwerfung die Einlassung des Betroffenen zur Sache unberücksichtigt bleibt (entgegen Brandenburgisches OLG ZfSch 2004, 235).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss (OWi) 289/06


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