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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum09 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 09 / 2006



Insgesamt sind 49 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 UF 361/06 vom 25.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kind, Umgansrecht, Sorgerecht, Reise, Urlaub, Ferien, Ausland, Auslandsaufenthalt
Leitsatz:Zum Umgangsrecht im Sinne von § 1684 BGB gehört bei einem knapp fünf Jahre alten Kind auch eine Ferienregelung, die ihm und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglicht, einen längeren Zeitraum zusammen zu sein.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 UF 361/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 25/06 vom 22.09.2006

Rechtsgebiete:HWiG, VerbrKrG, Haustürwiderrufsrichtlinie, ZPO
Schlagworte:Eigentumswohnung, ETW, Schrottimmobilien, Haustürwiderruf, Haustürsituation, Überrumpelung, Überraschung, Widerruf, Verbundgeschäft, Einwendungsdurchgriff, Haustürwiderrufsrichtlinie, EuGH, Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckungsabwehrklage
Leitsatz:1. Zur Kausalität der Überrumpelung für den Vertragsschluss im Rahmen eines Haustürgeschäfts.

2. Zu den Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufs nach § 3 HWiG.

3. Kein Einwendungsdurchgriff nach § 9 III VerbrKrG bei Vorliegen eines Realkreditvertrages nach § 3 II Nr. 2 VerbrKrG.

4. Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts können nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 25/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 24 W 65/06 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ordnungsgeld, Ladung, Partei, Erscheinen, persönliches Erscheinen
Leitsatz:1. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die gemäß § 141 ZPO persönlich geladene, aber nicht erschienene Partei kommt nicht in Betracht, wenn eine Aufklärung des Sachverhalts nicht geboten, Gegenstand der Verhandlung nur Rechtsfragen waren.

2. Über § 141 ZPO kann die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen im Termin nicht mittelbar erzwungen werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 W 65/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 24 W 66/06 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ordnungsgeld, Partei, Ladung, Erscheinen, persönliches Erscheinen, Termin
Leitsatz:1. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die gemäß § 141 ZPO persönlich geladene, aber nicht erschienene Partei kommt nicht in Betracht, wenn eine Aufklärung des Sachverhalts nicht geboten, Gegenstand der Verhandlung nur Rechtsfragen waren.

2. Über § 141 ZPO kann die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen im Termin nicht mittelbar erzwungen werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 W 66/06


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