JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 09 / 2006
Insgesamt sind 49 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Unterhaltsverpflichtung, Minderjähriger, Unterhaltsschuldner, Arbeitsmarkt, Vollzeitbeschäftigung, Beschäftigung, Prozesskostenhilfe, PKH |
| Leitsatz: | Auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Minderjährigen ist bei der Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltsschuldner als ungelernte Arbeitskraft auf dem heutigen Arbeitsmarkt überhaupt eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst von bereinigt netto mehr als 890 EUR hat. Die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland lassen es zweifelhaft erscheinen, ob ein Unterhaltspflichtiger bei genügender Anstrengung Unterhaltspflichten überhaupt noch erfüllen kann, wenn er keine qualifizierte Ausbildung hat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 171/06 | |
| Rechtsgebiete: | IWF-Übereinkommen |
| Schlagworte: | Argentinien, Anleihen, Staatsanleihen, Staatsnotstand, Notstand, Rückzahlung |
| Leitsatz: | Die Republik Argentinien kann die Rückzahlung von Staatsanleihen gegenüber Privatgläubigern nicht mehr mit der Berufung auf Staatsnotstand verweigern. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 236/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Testament, Verfügung, Ehegatten, Ehegattentestament, Wechselbezüglichkeit, Motiv, Auslegung, Erbe, Erblasser |
| Leitsatz: | Gemäß § 2270 BGB ist von einer wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament dann auszugehen, wenn die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre. Dies bedeutet, das zwischen den einzelnen Verfügungen ein Zusammenhang des Motivs in der Form bestehen muss, dass die eine Verfügung des Ehegatten nur deshalb getroffen wurde, weil der andere eine bestimmte Verfügung getroffen hat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 293/04 | |
| Rechtsgebiete: | IWF-Übereinkommen |
| Schlagworte: | Argentinien, Anleihen, Staatsanleihen, Staatsnotstand, Notstand, Rückzahlung |
| Leitsatz: | Die Republik Argentinien kann die Rückzahlung von Staatsanleihen gegenüber Privatgläubigern nicht mehr mit der Berufung auf Staatsnotstand verweigern. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 207/04 | |
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