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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum08 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 08 / 2006



Insgesamt sind 39 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 247/05 vom 25.08.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Miete, Vermieter, Pfandrecht, Vermieterpfandrecht, Herausgabe, Sicherungseigentum, Eigentum, Fahrzeug
Leitsatz:Ein zunächst nur mit dem Vermieterpfandrecht belastet erworbenes Sicherungseigentum kann nicht durch ein anschließendes vorübergehendes Entfernen des Fahrzeugs vom Mietgrundstück zu einem unbelasteten Sicherungseigentum erstarken.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 247/05



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 215/06 vom 24.08.2006

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentum, Wohnungseigentümer, Versammlung, Eventualeinberufung, Miteigentumsanteil, Beschlussfähigkeit
Leitsatz:1. § 25 Abs. 3 WEG ist dahingehend abdingbar, dass die Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung alleine davon abhängig ist, dass mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist.

2. Zur Auslegung einer entsprechenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung

3. Zur Frage der Stimmrechtsfähigkeit sog. isolierter Miteigentumsanteile

4. Ein Anspruch auf Änderung einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung kann nicht im Beschlussanfechtungsverfahren einredeweise geltend gemacht werden.

5. Die Zulässigkeit einer sogenannten "Eventualeinberufung" zu einer Wohnungseigentümerversammlung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 215/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 214/06 vom 24.08.2006

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentum, Wohnungseigentümer, Versammlung, Eventualeinberufung, Miteigentumsanteil, Beschlussfähigkeit
Leitsatz:1. § 25 Abs. 3 WEG ist dahingehend abdingbar, dass die Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung alleine davon abhängig ist, dass mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist.

2. Zur Auslegung einer entsprechenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung

3. Zur Frage der Stimmrechtsfähigkeit sog. isolierter Miteigentumsanteile

4. Ein Anspruch auf Änderung einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung kann nicht im Beschlussanfechtungsverfahren einredeweise geltend gemacht werden.

5. Die Zulässigkeit einer sogenannten "Eventualeinberufung" zu einer Wohnungseigentümerversammlung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 214/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 UF 127/06 vom 24.08.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Einstweilige Anordnung, Rechtsschutzbedürfnis, Antragstellung, Vollstreckbarkeit, Abwendungsbefugnis
Leitsatz:Im Berufungsverfahren besteht für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Umfang der erstinstanzlichen Verurteilung kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn im ersten Rechtszug kein Gebrauch von der Möglichkeit gemacht worden ist, mit einem Antrag nach § 714 ZPO in Verbindung mit §§ 711 Satz 2, 710 ZPO die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Abwendungsbefugnis zu erwirken.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 127/06


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