JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 71 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 29 bis 32:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ansprüche, Gesellschaft, Gesellschafter, Rechnungsposten, Durchsetzungssperre, actio pro socio |
| Leitsatz: | Die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche der Gesellschaft gegen die Gesellschafter und die der Gesellschafter gegen die Gesamthand bzw. andere Gesellschafter werden in einem einheitlichen Verfahren klargestellt; gesondert durchsetzbar sind sie nur noch, soweit dies mit dem nunmehr auf Abwicklung gerichteten Gesellschaftszweck vereinbar ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 9/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ausgleichsanspruch, Schuldrecht, Abtretung, Prozentsatz |
| Leitsatz: | Die Abtretung der eigenen Versorgung im Umfang der geschuldeten Ausgleichsrente kann auch in Form eines Vom-Hundert-Satzes verlangt und ausgesprochen werden (gegen OLG Frankfurt, 3. FamSenat, FamRZ 2004, 28). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 UF 348/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EStG |
| Schlagworte: | Realsplitting, Begrenzung, Erstattung, Nachteil, Steuervorauszahlung |
| Leitsatz: | Der Anspruch auf Erstattung der aus dem begrenzten Realsplitting erwachsenden finanziellen Nachteile umfasst Steuervorauszahlungen an das Finanzamt nur dann, wenn bereits diese einen gegenwärtigen finanziellen Nachteil darstellen. Dies ist der Fall, wenn die Unterhaltsberechtigte die Vorauszahlungen nur aus Mitteln aufbringen kann, die sie zur Sicherung ihres Unterhalts benötigt. Kann sie die Steuervorauszahlungen aus anderen Mitteln - insbesondere aus vorhandenem Vermögen - aufbringen, verwirklicht sich der finanzielle Nachteil aus dem begrenzten Realsplitting erst mit der Festsetzung der endgültigen Steuerschuld durch den für den Veranlagungszeitraum ergangenen Steuerbescheid. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 UF 180/05 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, WEG, ZPO |
| Schlagworte: | Rechtsbeschwerde, WEG-Verfahren, Rechtsschutzbedürfnis, PKH, Prozesskostenhilfe |
| Leitsatz: | Das Rechtsschutzbedürfnis für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung der Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen fehlt, da die weitere Beschwerde formgerecht auch zu Protokoll der Instanzgerichte eingelegt werden kann. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 288/06 | |
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"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 07 / 2006 - Seite 8" © JuraForum.de — 2003-2012
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