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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum07 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 07 / 2006



Insgesamt sind 71 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 191/06 vom 28.07.2006

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Schlagworte:KG, Limited, Selbstkontrahieren, Befreiung, Komplementär, Handelsregister, Vertretungsmacht
Leitsatz:Für eine KG kann die Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafterin und ihrer Organe vom Verbot des Selbstkontrahierens auch dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn Komplementärin eine nach englischem Recht gegründete und registrierte Limited ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 191/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 UF 119/05 vom 28.07.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sorgerecht, Verfahrensdauer
Leitsatz:Es liegt in der Natur kindschaftsrechtlicher Verfahren, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere auch die den Maßstab des Kindeswohls beeinflussenden Faktoren, mit Zeitablauf und damit während des Verfahrens verändern. Diesem Gesichtspunkt kann und muss durch die Ausgestaltung des Verfahrens, insbesondere mit Blick auf die Verfahrensdauer Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, S. 753 ff.), nicht jedoch durch eine den Maßstab des Kindeswohls verlassende Sorgerechtsentscheidung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 UF 119/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 258/04 vom 27.07.2006

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Schlagworte:Abrechnung, Abrechnungsvereinbarung, Handelsvertreter, Provison
Leitsatz:Zur Auslegung einer Abrechnungsvereinbarung zwischen zwei Finanzdienstleistungsunternehmen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 258/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 218/04 vom 26.07.2006

Rechtsgebiete:AMB 91
Schlagworte:Subsidiärversicherung, Versicherung, Risiko, Gefahr, Transport, Abhandenkommen, Diebstahl
Leitsatz:Soweit die Subsidiärversicherung Risiken aus Transporten mit deckt, die aus einem Abhandenkommen herrühren, ergibt sich aus der Aufzählung der gedeckten Risiken, dass allein transporttypische Gefahren unter Versicherungsschutz gestellt werden sollen, nicht aber ein vor Transportbeginn verwirklichter und zum Abhandenkommen führender Zueignungsakt in Form der Veräußerung des Transportgutes an einen Dritten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 218/04


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