JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 06 / 2006
Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:
| Rechtsgebiete: | AKB, PflVG, VVG |
| Schlagworte: | Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherung, Schadensanzeige, Unfallanzeige, Anzeige, Mitverschulden, Verschulden, Aufklärung, Obliegenheiten |
| Leitsatz: | Zur Berücksichtigung eines möglichen Mitverschuldens oder überwiegenden Verschuldens des geschädigten Unfallgegners bei nicht rechtzeitiger Mitteilung der Unfallumstände und erheblich verspäteter Schadenanzeige. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 202/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Pfändung, Pfändungspfandrecht, Pfandrecht, Forderungspfändung, Forderung, Verstrickung, Schadenersatz, Schadensersatz, Veräußerungsverbot, Abtretungsverbot |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 17 U 31/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, AGO |
| Schlagworte: | Rechtsanwalt, Anwalt, Honorarforderung, Gebührenforderung, Vergütung, Angelegenheit, Pflichtverletzung, Treu und Glauben, Schadensersatz, dolo-facit-Einrede |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen einer einheitlichen gebührenrechtlichen Angelegenheit im Sinne von § 13 II BRAGO, wenn der Anwalt seinen Auftraggeber bei der Vermarktung eines Grundstücks gegenüber verschiedenen Interessenten rechtlich unterstützt. 2. Ein Anwalt kann aus einer Honorarvereinbarung keinen Vergütungsanspruch herleiten, wenn sich die Vereinbarung auf eine teilweise bereits abgerechnete einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit bezieht und er es unterlassen hat, seinen Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass ihm deshalb eigentlich kein selbständiger Gebührenanspruch mehr zusteht. 3. Zu den Umständen, unter denen der Anwalt ausnahmsweise nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, seinen Auftraggeber auf die Gebührenhöhe hinzuweisen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 70/98 | |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Schlagworte: | Versicherungsvertrag, Gesundheitsfragen, Angaben, Fragen, Krankheiten, Vorerkrankungen, Erkrankungen, Beschwerden |
| Leitsatz: | Auf die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind nicht nur Krankheiten oder Beschwerden von erheblichem Gewicht anzugeben, sondern auch solche Gesundheitsbeeinträchtigungen, die sich nicht bereits als Gesundheitsschaden oder Krankheit darstellen sondern um als Störungen oder Beschwerden zu bezeichnen sind (hier: disseminierte Marklagerläsionen), eine Wertung wird dem Befragten nicht abverlangt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 81/05 | |
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"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 06 / 2006 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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