JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 06 / 2006
Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 37 bis 40:
| Rechtsgebiete: | RVG-VV |
| Schlagworte: | Einigungsgebühr, Unterhaltsverzicht, Wechselseitigkeit |
| Leitsatz: | Die Mitwirkung des Anwalts bei der Vereinbarung eines wechselseitigen Unterhaltsverzichts zwischen Ehegatten löst eine Einigungsgebühr nach VV 1000 zum RVG aus. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 WF 103/06 | |
| Rechtsgebiete: | VOB/B |
| Schlagworte: | Architekt, Honorar, Rechnung, Prüffähigkeit, Prüfpflicht, Frist, Zinsen, Verzugszinsen |
| Leitsatz: | 1. Zur Berechtigung eines Architektenhonorars. 2. Der Auftraggeber muss die Rechnung des Architekten alsbald nach Erhalt auf ihre Prüffähigkeit beurteilen. In analoger Anwendung von § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB Teil B ist für diese Prüfung einen Zeitraum von 2 Monaten angemessen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 85/05 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, HSOG |
| Schlagworte: | FGG, Zuständigkeit, Zuständigkeitsbestimmung, HSOG, Ungewissheit, WM, Fußball, Fußballweltmeisterschaft, Weltmeisterschaft, Gericht, Freiheitsentziehung |
| Leitsatz: | 1. Das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 5 FGG kann von Amts wegen eingeleitet werden, wenn das dafür zuständige Gericht von einem Zuständigkeitsstreit bezüglich einer notwendigen Amtshandlung in Kenntnis gesetzt wird. 2. Eine "Ungewissheit" im Sinne des § 5 Abs. 1 FGG ist in verfassungskonformer Auslegung ausnahmsweise auch bei rechtlicher Unsicherheit anzunehmen, wenn durch eine rechtzeitige Klärung der Zuständigkeitsfrage sonst nicht vermeidbaren Verlängerungen der Freiheitsentziehung entgegengewirkt wird. 3. Zuständiges Amtsgericht nach § 33 Abs. 2 HSOG ist dasjenige, in dessen Bezirk die Person vor der Vorführung festgehalten wird, nicht dasjenige, in dessen Bezirk sie zuvor ergriffen wurde. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 224/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kanalbaumaßnahme, Risseschäden, Risse, Schaden, Ausgleichsanspruch, Nachbarn, Unverhältnismäßigkeit, Wiederherstellung |
| Leitsatz: | 1. Ein Abwasserverband, der einen Kanalbau auf vertraglicher Grundlage durch privatrechtlich organisierte Rechtssubjekte planen, ausführen und überwachen lässt, haftet für Beschädigungen von am Kanal liegenden Häusern regelmäßig mangels Verschuldens nicht deliktisch, wohl aber nach den Grundsätzen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog). 2. Der Entschädigungsanspruch des betroffenen Eigentümers ist entsprechend § 251 Abs. 2 BGB auf der Grundlage der durch die Beschädigung hervorgerufene Wertminderung zu berechnen, wenn eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. 3. Unverhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der um einen Abzug "neu für alt" bereinigte Wiederherstellungsaufwand den Wiederbeschaffungswert des Hausgrundstücks um etwa 43 % übersteigen würde. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 104/96 | |
"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 06 / 2006 - Seite 10" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum