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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum05 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 56 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 94/02 vom 24.05.2006

Rechtsgebiete:BGB, TierKBG
Schlagworte:Tierkörperbeseitigung, Entgelte, Preis, Preise, Preisfestsetzung, Festsetzung, Preisgestaltung, Behörde
Leitsatz:Zur Abgrenzung einer behördlichen Preisfestsetzung von behördlicher Kontrolle privatautonomer Preisgestaltung (hier: Entgelte für die Tierkörperbeseitigung).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 94/02



OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 145/05 vom 24.05.2006

Rechtsgebiete:VAG, VVG
Schlagworte:Krankenversicherungsvertrag, Umgruppierung, Beihilfeberechtigung, Beihilfe, Tarifänderung
Leitsatz:Kein Recht des Krankenversicherers auf Tarifänderung wegen einer bestehenden Beihilfeberechtigung des Versicherungsnehmers.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 145/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 29/05 vom 23.05.2006

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Arzthaftung, Kreuzbandoperation, Arthrose, Präarthrose, Schmerzensgeld, Feststellungsantrag
Leitsatz:Misslungene Kreuzbandplastik; 10.000 ¤ Schmerzensgeld für eine 39 Jahre alte Frau, die im ersten Jahr nach der Fehlbehandlung zwei Re-Arthroskopien und zahlreiche krankengymnastische Behandlungen erleiden musste und die jetzt wegen einer irreversiblen Präarthrose des Kniegelenks dauerhaft Bewegungseinschränkungen und Beschwerden erdulden muss; immaterieller Vorbehalt, weil wegen des komplexen Krankheitsbildes weitergehende Nachteile wahrscheinlich sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 29/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 94/05 vom 23.05.2006

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Provision, Vertragshändler, Kfz-Vertragshändler, Ausgleichsanspruch, Handelsvertreter, Automobil-Vertragshändler
Leitsatz:1. Bei der für den Ausgleichsanspruch nach § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB anzustellenden Prognose, in welchem Umfang Nachbestellungen zu erwarten sind, ist auf einen "Stammkundenumsatz" abzustellen.

2. Dies geschieht dadurch, dass die Mehrfachkundenprovisionen des letzten Vertragsjahrs, sofern dieses keinen atypischen Verlauf genommen hat, mit dem Prognosezeitraum multipliziert wird, der bei Kraftfahrzeugen mit fünf Jahren bemessen wird.

3. Hat lediglich das letzte Vertragsjahr einen atypischen Verlauf genommen, kann ein Durchschnittswert unter Heranziehung eines längeren Zeitraums gebildet werden.

4. Der Ausgleichsberechnung zu Grunde zu legen ist der einer Handelsvertreterprovision vergleichbare Teil des Händlerrabatts, der auf der Grundlage der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreisen um händlertypische Bestandteile zu bereinigen ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 94/05


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