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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum05 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 56 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 21 U 25/05 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Händlervertrag, Rücknahmepflicht, Automobilhersteller, Ersatzteile, Kfz-Ersatzteile
Leitsatz:Zur Rücknahmepflicht des Automobilherstellers gegenüber dem Händler in Bezug auf Kfz-Ersatzteile.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 21 U 25/05



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 U 27/06 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:StGB, VVG
Schlagworte:Vollkaskoversicherung, Kaskoversicherung, Versicherung, Relevanztheorie, Unfallflucht, Verkehrsunfall, Unfall, Verkehrsunfallflucht, Obliegenheit, Obliegenheitspflichtverletzung, Leistungsfreiheit
Leitsatz:Für den Fall einer folgenlosen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung (hier: Unfallflucht) gilt die von der Rechtsprechung entwickelte "Relevanztheorie", und zwar auch für die Kfz-Kaskoversicherung. Danach kann sich die Versicherung auf die eigentlich vorliegende Leistungsfreiheit dann nicht berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung nicht generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und in subjektiver Hinsicht den Versicherungsnehmer kein erhebliches Verschulden trifft.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 U 27/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 Ws 50/06 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftbefehl, Haft, Untersuchungshaft, Erpressung, Tatverdacht
Leitsatz:1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an den Haftbefehl nach § 114 II StPO.

2. Zum Vorliegen dringenden Tatverdachts als Voraussetzung für einen Haftbefehl wegen schwerer räuberischer Erpressung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 Ws 50/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 63/05 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:BGB, HWiG
Schlagworte:Haustürgeschäft, Haustürwiderruf, EuGH, Kausalität, Überrumpelung, Schadensersatz, Darlehensvertrag, Kredit, Eigentumswohnung, Aufklärungspflicht, Warnpflicht, Bank, Bankenhaftung, Zusammenwirken, Täuschung, Wissensvorsprung, Anleger
Leitsatz:1. Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts nach HWiG hinsichtlich eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung eingegangenen Darlehensvertrages können nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen ist (im Einklang mit BGH vom 16.5.2006, Az. XI ZR 6/04).

2. Das Fortwirken einer Überrumpelungssituation im Sinne von § 1 HwiG kann nicht angenommen werden, wenn zwischen dem Besuch in der Privatwohnung und der Vertragserklärung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt.

3. Soweit der BGH mit Urteil vom 16.5.06, XI ZR 6/04 seine Rechtsprechung zum Bestehen eigener Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank dahin ergänzt hat, dass Anleger sich im Falle eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben über das Anlageobjekt voraus.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 63/05


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