JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 04 / 2006
Insgesamt sind 37 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Reisekosten, Rechtsanwalt, Anwalt, Kosten |
| Leitsatz: | Besondere Umstände des einzelnen Streitfalls können auch bei einem Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung eine Ausnahme von der Regel rechtfertigen, wonach von ihm verlangt werden kann, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen. In einem solchen Fall sind die Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 53/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Reisekosten, Rechtsanwalt, Anwalt, Kosten |
| Leitsatz: | Besondere Umstände des einzelnen Streitfalls können auch bei einem Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung eine Ausnahme von der Regel rechtfertigen, wonach von ihm verlangt werden kann, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen. In einem solchen Fall sind die Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 52/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Entscheidungszuständigkeit, Zuständigkeit, Ablehnung, Einzelrichter, Landgericht, LG, Richterablehnung, Befangenheit |
| Leitsatz: | Für die Entscheidung über im Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 W 10/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Schlagworte: | Vergütung, Verfahrenspfleger |
| Leitsatz: | Die Auffassung, dass Gespräche mit den Eltern nicht zum Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers gehören oder allenfalls äußerst restriktiv zuzulassen seien (so: Kammergericht, FamRZ 2000, S. 1300; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, S. 1541 f. und FamRZ 2002, S. 626), ist abzulehnen. Ebensowenig sind im Rahmen der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers Gespräche mit dem Jugendamt, mit der das Kind betreuenden Kindergärtnerin oder der das Kind unterrichtenden Lehrerin grundsätzlich ausgeschlossen. Insoweit ist vielmehr im Einzelfall entscheidend, ob die Gespräche mit Jugendamt, Kindergarten und Schule zur Erklärung und Bewertung der Äußerungen und Willensbekundungen des Kindes erforderlich sind, um dessen Wünsche und Interessen gegenüber dem Gericht zutreffend darstellen zu können (ebenso: OLG Naumburg, FamRZ 2001, S. 170 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, S. 1166; OLG Stuttgart, FamRZ 2003, S. 322 f.). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 263/05 | |