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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum03 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 03 / 2006



Insgesamt sind 66 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 17 U 68/05 vom 28.03.2006

Rechtsgebiete:JVEG
Schlagworte:Sachverständiger, Gutachter, Vergütung, Honorar, Honorarguppe, Gebühr, Stundensatz
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen für die Zubilligung eines Stundensatzes von 80,- EUR für den gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 17 U 68/05



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 321/06 vom 28.03.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Zuständigkeit, Hauptverhandlung, Einspruch, Strafbefehl, Verwerfung
Leitsatz:Nach § 46 I StPO entscheidet über den Wiedereinsetzungsantrag das Gericht, das bei rechtzeitiger Handlung zur Entscheidung in der Sache selbst berufen wäre. Ist dies das Amtsgericht, weil es zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der auf den Einspruch gegen den Strafbefehl anberaumten Hauptverhandlung (§§ 412, 329 II, 44 ff. StPO) zuständig war, darf die Kammer als Rechtsmittelgericht den vom Amtsgericht übergangenen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nicht selbst erstmals entscheiden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 321/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 204/03 vom 27.03.2006

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Veränderung, Schallschutz, Anschlussbeschwerde, Kosten, Kostenentscheidung, Erfolglosigkeit, DIN-Normen, Wohnungseigentümer
Leitsatz:1. Die Einhaltung der DIN-Normen für den Schallschutz im Hochbau schließt regelmäßig eine auf Lärmbelästigung gestützte erhebliche Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG durch eine bauliche Veränderung (hier Unterputzverlegung von Heizungsrohren) aus.

2. Eine unselbständige Anschlussbeschwerde kann auf die Kostenentscheidung beschränkt werden. Da sie sich aber nicht auf den Beschwerdewert auswirkt, führt eine Erfolglosigkeit der Anschlussbeschwerde auch nicht zu einer Kostenbelastung der Anschlussbeschwerdeführer.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 204/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 W 5/06 vom 23.03.2006

Rechtsgebiete:RVG, RVG-VV, ZPO
Schlagworte:Schutzschrift, Kosten, Eilverahren, Einstweilige Verfügung, Rücknahme
Leitsatz:Die Kosten einer Schutzschrift, die zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind auch dann erstattungspflichtig, wenn der Antrag vor Eingang der Schutzschrift wieder zurückgenommen worden ist, ohne dass der Antragsgegner hiervon wissen konnte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 W 5/06


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