JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 03 / 2006
Insgesamt sind 66 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Schlagworte: | Sachverständiger, Gutachter, Vergütung, Honorar, Honorarguppe, Gebühr, Stundensatz |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen für die Zubilligung eines Stundensatzes von 80,- EUR für den gerichtlich bestellten Sachverständigen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 17 U 68/05 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung, Zuständigkeit, Hauptverhandlung, Einspruch, Strafbefehl, Verwerfung |
| Leitsatz: | Nach § 46 I StPO entscheidet über den Wiedereinsetzungsantrag das Gericht, das bei rechtzeitiger Handlung zur Entscheidung in der Sache selbst berufen wäre. Ist dies das Amtsgericht, weil es zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der auf den Einspruch gegen den Strafbefehl anberaumten Hauptverhandlung (§§ 412, 329 II, 44 ff. StPO) zuständig war, darf die Kammer als Rechtsmittelgericht den vom Amtsgericht übergangenen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nicht selbst erstmals entscheiden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 321/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Schlagworte: | Veränderung, Schallschutz, Anschlussbeschwerde, Kosten, Kostenentscheidung, Erfolglosigkeit, DIN-Normen, Wohnungseigentümer |
| Leitsatz: | 1. Die Einhaltung der DIN-Normen für den Schallschutz im Hochbau schließt regelmäßig eine auf Lärmbelästigung gestützte erhebliche Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG durch eine bauliche Veränderung (hier Unterputzverlegung von Heizungsrohren) aus. 2. Eine unselbständige Anschlussbeschwerde kann auf die Kostenentscheidung beschränkt werden. Da sie sich aber nicht auf den Beschwerdewert auswirkt, führt eine Erfolglosigkeit der Anschlussbeschwerde auch nicht zu einer Kostenbelastung der Anschlussbeschwerdeführer. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 204/03 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, RVG-VV, ZPO |
| Schlagworte: | Schutzschrift, Kosten, Eilverahren, Einstweilige Verfügung, Rücknahme |
| Leitsatz: | Die Kosten einer Schutzschrift, die zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind auch dann erstattungspflichtig, wenn der Antrag vor Eingang der Schutzschrift wieder zurückgenommen worden ist, ohne dass der Antragsgegner hiervon wissen konnte. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 W 5/06 | |
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