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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum02 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 02 / 2006



Insgesamt sind 49 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 170/05 vom 22.02.2006

Rechtsgebiete:BNotO
Schlagworte:Notar, Amtspflichtverletzung, Pflichten, Aufklärung, Wohnungseigentümer, Teilungserklärung, Beurkundung, Schadenersatz, Schadensersatz, Aufteilungsplan, Bauträgervertrag
Leitsatz:Zu Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung notarieller Pflichten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Bauträgervertrages.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 170/05



OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 78/04 vom 21.02.2006

Rechtsgebiete:BGB, BörsG
Schlagworte:Verkaufsprospekt, Prospekt, Prospektangabe, Aktienerwerb, Aktien, Kausalität, Ursächlichkeit
Leitsatz:Zu einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch unrichtige Angaben in einem Verkaufsprospekt zum Aktienerwerb.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 78/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 90/04 vom 21.02.2006

Rechtsgebiete:AO, BGB, StBerG
Schlagworte:Steuerberater, Steuerberatung, Beratung, Schadenersatz, Schadensersatz, Verjährung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 90/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 56/06 vom 21.02.2006

Rechtsgebiete:BGB, GG, WEG
Schlagworte:Versorgungssperre, Zurückbehaltungsrecht, Ermächtigung, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wasser, Strom, Energie
Leitsatz:1. Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebotes kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die weitere Lieferung von Wasser, Strom und Wärmeenergie einstellen, wenn ein Wohnungseigentümer mit seinen laufenden Beitragspflichten in erheblichem Umfang in Verzug gerät; wegen der Schwere des Eingriffs müssen die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings fällig sein und zweifelsfrei bestehen.

2. Sie kann danach eine Versorgungssperre beschließen und damit auch den Verwalter zu entsprechenden Maßnahmen ermächtigen, dass die in der Wohnung des säumigen Wohngeldschuldners vorhandenen Leitungen von der zentralen Versorgungsleitung abgetrennt werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 56/06


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