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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum02 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 02 / 2006



Insgesamt sind 49 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 147/02 vom 22.02.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Berufung, Revision, Berufungsgericht, Revisionsgericht, Bindungswirkung, Urteil, Aufhebung, Zurückverweisung, Rechtsprechungsänderung
Leitsatz:Die grundsätzliche Bindungswirkung des Berufungsgerichts an eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach Aufhebung und Zurückweisung gemäß § 563 Abs. 2 ZPO entfällt, wenn sich die Rechtsprechung des Revisionsgerichts nach Erlass des Zurückverweisungsurteils entscheidungserheblich geändert hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 147/02



OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 37/05 vom 22.02.2006

Rechtsgebiete:BGB, HWiG, VerbrKrG
Schlagworte:Schrottimmobilien, Bankenhaftung, Aufklärungspflicht, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit, Kenntnis, Indizien, Anscheinsbeweis, EuGH, Haustürgeschäft, Widerrufsbelehrung, Kausalität, Schadensersatz
Leitsatz:1. Ein Wissensvorsprung der kreditgebenden Bank in Bezug auf eine sittenwidrige Überteuerung der finanzierten Wohnung, der eine Aufklärungspflicht begründet, setzt neben der objektiven Überteuerung der Immobilie auch die Kenntnis der Bank davon voraus. Eine solche muss der Darlehensnehmer darlegen und beweisen. Zu seinen Gunsten greift weder ein Anscheinsbeweis noch eine tatsächliche Vermutung der Kenntnis allein aufgrund der objektiven Überteuerung.

2. Für einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach HWiG nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C 350/03 und C 229/04) muss die unterlassene Belehrung kausal für den eingetretenen Schaden gewesen sein. Besteht der Schaden im Abschluss eines Kaufvertrages über eine überteuerte Immobilie, kann grundsätzlich keine Kausalität bestehen, wenn der Kaufvertrag vor dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 37/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 5/06 vom 22.02.2006

Rechtsgebiete:HWiG, VerbrKrG
Schlagworte:Widerrufsbelehrung, Belehrung, EuGH, Haustürgeschäft, Eigentumswohnung, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Kreditvertrag, Kausalität, Bank
Leitsatz:1. Zu einem Anspruch des Verbrauchers gegen die Bank wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung im Rahmen eines kreditfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH (C 350/03 und C 229/04)

2. Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts können nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen ist. War der Kaufvertrag schon vor Abschluss des Darlehensvertrages zustande gekommen, hätte er auch durch ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht nicht mehr beseitigt werden können.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 5/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 762/05 (StVollz) vom 22.02.2006

Rechtsgebiete:StVollzG
Schlagworte:Gefangener, Eigengeld, Überbrückungsgeld, Einkauf, Kauf, Hausgeldkonto
Leitsatz:Der Einkauf vom Eigengeld kann grundsätzlich nur gestattet werden und demzufolge eine Umbuchung vom Eigengeldkonto auf das Hausgeldkonto nur erfolgen, wenn der Gefangene über das Eigengeld verfügen kann. Aus § 83 II 2 StVollzG folgt, dass diese Verfügungsbefugnis nicht besteht, soweit das Eigengeld als Überbrückungsgeld notwendig ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 762/05 (StVollz)


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