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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum01 / 2006 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 01 / 2006



Insgesamt sind 58 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 159/04 vom 25.01.2006

Rechtsgebiete:BGB, VerbrKrG
Schlagworte:Schrottimmobilie, Rechtsscheinvollmacht, Vollmacht, Vollmachtsvorlage, Gutglaubensschutz
Leitsatz:1. Zum Schutz des Vertrauens in die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung nach §§ 171 ff. BGB bei einem geschlossenen Immobilienfonds

2. An Darlegung und Nachweis der Vorlage einer Vollmachtsausfertigung dürfen keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Der Nachweis einer allgemeinen Übung genügt, sofern keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass im konkreten Einzelfall die Vollmachtsvorlage unterlassen wurde.

3. Zum Zeitpunkt der Vollmachtsvorlage: Es reicht aus, wenn die Vollmachtsausfertigung nach Vertragsschluss, aber vor Auszahlung des Darlehens vorlag, sofern die Bank die Auszahlung von der Vollmachtsvorlage abhängig gemacht hat.

4. Zur Notwendigkeit der Angabe des Gesamtbetrags der Zahlungen auf das Darlehen bei grundpfandrechtlicher Absicherung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 159/04



OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 213/04 vom 25.01.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Leasing, Leasingvertrag, Refinanzierung
Leitsatz:Zur Refinanzierung von Leasingverträgen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 213/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 247/04 vom 25.01.2006

Rechtsgebiete:BGB, VerbrKrG
Schlagworte:Schrottimmobilie, Rechtsscheinvollmacht, Vollmacht, Vollmachtsvorlage, Gutglaubensschutz
Leitsatz:1. Zum Schutz des Vertrauens in die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung nach §§ 171 ff. BGB bei einem geschlossenen Immobilienfonds

2. An Darlegung und Nachweis der Vorlage einer Vollmachtsausfertigung dürfen keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Der Nachweis einer allgemeinen Übung genügt, sofern keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass im konkreten Einzelfall die Vollmachtsvorlage unterlassen wurde.

3. Zum Zeitpunkt der Vollmachtsvorlage: Es reicht aus, wenn die Vollmachtsausfertigung nach Vertragsschluss, aber vor Auszahlung des Darlehens vorlag, sofern die Bank die Auszahlung von der Vollmachtsvorlage abhängig gemacht hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 247/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 UF 97/03 vom 25.01.2006

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Gebührenfreiheit, Auslagen
Leitsatz:Folgt die Gebührenfreiheit aus § 131 Abs. 3 KostO, ist damit - anders als bei § 131 Abs. 1 Satz 2 KostO in Verbindung mit einem Beschwerdeerfolg - keine grundsätzliche Befreiung von den Auslagen verbunden, § 131 Abs. 5 KostO.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 97/03


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