JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 12 / 2005
Insgesamt sind 41 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Fonds, Fondsanteile, Gutschrift, Depot, Depotkonto, Schadensersatz, Luxemburg |
| Leitsatz: | Zu Kondiktions- und Schadensersatzansprüchen nach luxemburger Recht bei Gutschrift von Fondsanteilen auf einem Depotkonto ohne Rechtsgrund. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 98/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, ZPO |
| Schlagworte: | Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung, Verweisung, Abgabe, Abgabebeschluss, Wohnungseigentümer |
| Leitsatz: | 1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Prozessgericht und einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur entsprechende Anwendung, so dass die tatsächlichen als verbindlich gewollten Unzuständigkeitserklärungen als Voraussetzung der Zuständigkeitsbestimmung ausreichen und keine erfolglose Anfechtung der jeweiligen Abgabebeschlüsse erforderlich ist. Die Beteiligten müssen lediglich formlos über den Kompetenzkonflikt informiert worden sein. 2. Die Abgabe eines Beitreibungsverfahrens gegen bei Rechtshängigkeit bereits ausgeschiedene Wohnungseigentümer vom Prozessgericht an das Gericht für Wohnungseigentumssachen nach Änderung der BGH- Rechtsprechung zur Zuständigkeit ist trotz Verletzung des Grundsatzes der perpetuatio fori bindend. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 535/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | PKH, Ehegatten, unbenannte Zuwendung, Notbedarf |
| Leitsatz: | Der geschiedene Ehepartner kann während der Ehe gemachte unbenannte Zuwendungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Ausgleichungsanspruchs nur ausnahmsweise dann zurückfordern, wenn die güterrechtliche Lösung den im Einzelfall bestehenden Interessenskonflikt nicht zu erfassen vermag und das Ergebnis der güterrechtlichen Abwicklung schlechthin unangemessen und für den Zuwender unzumutbar unbillig ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 20/05 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümerversammlung, Regelungsbefugnis, Zuerwerbsfläche |
| Leitsatz: | 1. Vor der Vereinigung eines von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft erworbenen Grundstücks mit dem Grundbesitz, an dem Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, und der entsprechenden Änderung der Teilungserklärung fehlt der Wohnungseigentümerversammlung die Regelungskompetenz für Gegenstände, die die Nutzung des Erwerbsgrundstücks betreffen. 2. Dies gilt auch dann, wenn es um die Umsetzung eines Beschlusses geht, der zwar mangels Regelungsbefugnis gleichfalls nichtig ist, die Nichtigkeit aber infolge Zurückweisung des Anfechtungsantrags nicht geltend gemacht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 304/05 | |
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"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 12 / 2005 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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