JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 11 / 2005
Insgesamt sind 51 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | BGB, HBO, ProdHaftG |
| Schlagworte: | Dämmung, Dämmmaterial, Schafwolle, Schafswolle, Wolle, Hausbau, Schadenersatz, Schadensersatz, Produkthaftung, Motten |
| Leitsatz: | Zu Schadensersatzansprüchen aufgrund von im Hausbau eingesetzten natürlichen Dämmmaterials (hier: Mottenbefall an Schafswolle). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 17 U 218/04 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, KostO, ZPO |
| Schlagworte: | Familiensache, Verbund, Streitwert |
| Leitsatz: | Gerät eine isolierte Familiensache (hier: Umgangsregelung) durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes in den Verbund, richtet sich der Streitwert ab dann nach dem GKG. Die hierbei möglichen unterschiedlichen Gebührentatbestände sind nach dem Grundsatz einer Prozessverbindung zu behandeln, wobei bereits einmal entstandene Gebühren nicht durch die nachträgliche prozessuale Veränderung in Wegfall kommen können, jedoch auf spätere angerechnet werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 201/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Schlagworte: | Sondernutzungsrecht, Schranken, Beeinträchtigungen, Wohnungseigentümer, Garage |
| Leitsatz: | 1. Wird einem Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung das Sondernutzungsrecht an in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Flächen eingeräumt, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass der Sondernutzungsberechtigte die betreffenden Flächen allein, also unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer benutzen darf. Das Recht des Sondernutzungsberechtigten unterliegt jedoch immanenten Schranken, die sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungs- bzw. Teileigentümer ergeben und die für das Gemeinschaftseigentum aus anderen Gründen, insbesondere auf Grund des Rechts zum Mitgebrauch bestehen. 2. Solange ein Miteigentümer zur Erreichung einer Garagenzufahrt in der von ihm bevorzugten Art und Weise nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Grundstücksgestaltung ausgenutzt hat, kann er nicht verlangen, dass ein anderer Miteigentümer eine ihn beeinträchtigende Nutzung nicht verhindert. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 432/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB, StPO |
| Schlagworte: | Schadensersatzansprüche, Schadenersatz, Eigentumsverwertung, Eigentum, Beschlagnahme, Dritter, Herausgabe, Verwertung |
| Leitsatz: | 1. Die rechtlichen Folgen der Erklärung eines Dritten im Strafverfahren, auf die Herausgabe eines beschlagnahmten Gegenstandes zu verzichten, sind nach bürgerlichem Recht zu beurteilen. 2. Ist die Erklärung im Zusammenhang mit einem von dem Angeklagten des Strafverfahrens vor Urteilsverkündung zugunsten Rechtsmittelverzichts abgegeben, liegt allein deswegen noch kein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vor. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 14 U 221/04 | |
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"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 11 / 2005 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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