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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum11 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 11 / 2005



Insgesamt sind 51 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 Ws 126/05 vom 24.11.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haft, Haftbefehl, Rechtswidrigkeit, Beschwerde, Eingriff, Rechtsmittel, Rechtsschutz, Hauptverhandlung
Leitsatz:Es ist nicht zu beanstanden, dass im Falle des Haftbefehls gemäß § 230 StGB die Erlangung von effektivem Rechtschutz nur dann möglich ist, wenn der Betroffene die - nicht fristgebundene - Beschwerde umgehend einlegt. Dementsprechend wird für die Anfechtung prozessual überholter Maßnahmen gefordert, die Beschwerdemöglichkeit in entsprechender Anwendung von § 311 Abs. 2 StPO im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zeitlich auf eine Woche zu begrenzen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 Ws 126/05



OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 19/05 vom 24.11.2005

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Verrechnung, Verrechnungslage, Vergütung, Bau-ARGE, Insolvenz, Anfechtbarkeit, Gesellschafter
Leitsatz:1. Der Gesellschafter einer Bau-ARGE, der an diese entsprechend seiner gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung in der Zeit zwischen Beantragung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter Leistungen erbringt (hier: fortgesetzte Bereitstellung von Personal, Geräten, Baumaterial), erbringt damit Beiträge oder beitragsähnliche Leistungen. Die hierauf beruhenden Vergütungsansprüche sind grundsätzlich in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen und nicht gesondert gelten zu machen.

2. Abweichendes gilt, wenn der andere ARGE-Gesellschafter die Verrechnungslage in nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbarer Weise herbeigeführt hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 19/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 26 Sch 13/05 vom 24.11.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Schiedsspruch, Schiedsgericht, Schiedsverfahren, Einsicht, Geschäftsbücher, Aufhebung
Leitsatz:Zu den Aufhebungsgründen des § 1059 II ZPO.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 26 Sch 13/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 516/05 vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:GBO
Schlagworte:Grundbuchverfahren, Beschwerde, Rechtsmittel, Vollmacht, Rechtsanwalt
Leitsatz:1. Auch im Grundbuchverfahren sind Rechtsmittel, bei denen nicht ausdrücklich angeben ist, in wessen Namen sie eingelegt werden, als von dem Antragsberechtigten eingelegt anzusehen. Die Formulierung "lege ich Beschwerde ein" in der Beschwerdeschrift eines Rechtsanwalts oder Notars steht dem nicht entgegen.

2. Bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt steht es im Ermessen des Rechtsmittelgerichts, ob eine Vollmachtsvorlage verlangt wird. Die Zurückweisung eines durch einen Rechtsanwalt eingelegten Rechtsmittels als unzulässig mangels Vollmachtsnachweises setzt voraus, dass erfolglos die Vorlage einer Vollmacht mit angemessener Fristsetzung verlangt worden ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 516/05


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