JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 11 / 2005
Insgesamt sind 51 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Erledigung, Hauptsache, Hauptsacheerledigung, Rechtsmittelverfahren, Fortsetzungsfeststellung |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, wann im Wohnungseigentumsverfahren Hauptsacheerledigung eintritt und welche Folgen dies für das Rechtsmittelverfahren hat 2. Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und somit auch im Wohnungseigentumsverfahren nicht vorgesehen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 138/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Einkommensteuer, Steuer, Steuererklärung, Ehegatten, Veranlagung, Zusammenveranlagung |
| Leitsatz: | Die Verpflichtung eines Ehegatten, einer von dem anderen Ehegatten gewünschten Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, ist grundsätzlich zu verneinen, wenn die Ehegatten getrennte Veranlagung beantragt haben. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 52/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StVO |
| Schlagworte: | Pkw, Fahrzeug, Auto, Verkehrswert, Neuwert, Wiederbeschaffungswert, Ersatzfahrzeug, Tankstelle, Stau |
| Leitsatz: | 1. Wird ein 7 Jahre altes Fahrzeug, dessen Verkehrswert auf einen Bruchteil des Neuwertes gesunken ist, durch einen Unfall zerstört, so ist davon auszugehen, dass ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug im Allgemeinen auf dem privaten Markt gesucht werden wird. 2. Der Wiederbeschaffungswert ist deshalb nicht um einen Umsatzsteueranteil zu vermindern. 3. Bildet sich vor einer Tankstellenausfahrt ein Stau und lässt ein im Stau stehender Fahrer vor der Ausfahrt eine Lücke frei, so muss ein unter Benutzung der Gegenfahrbahn an der Schlange vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass ein die Tankstelle verlassender Wagen durch die offene Lücke hindurch auf die Fahrbahn einfahren könnte. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 138/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Ersatzpflicht, Tierhaltung, Tierhalter, Pferd, Reitlehrer, Reitschüler, Schüler, Mitverschulden |
| Leitsatz: | 1. Ein Ausschluss der Ersatzpflicht nach § 833 Satz 2 BGB setzt voraus, dass die Tierhaltung einen wirtschaftlich erheblichen Beitrag zum Unterhalt oder Erwerb der Tierhalterin erbringt. 2. Fehler im Umgang mit einem Pferd der Reitlehrerin sind der Reitschülerin nicht zum (Mit-)Verschulden anzurechnen, wenn das fehlerhafte Verhalten der Reitschülerin dem Vorbild der Reitlehrerin entspricht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 24 U 128/05 | |
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