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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum10 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 10 / 2005



Insgesamt sind 47 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 118/04 vom 18.10.2005

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Spruchverfahren, squeeze-out
Leitsatz:Der bei einem örtlich unzuständigen Gericht eingereichte Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens ist auch nach dem vor Inkrafttreten des SpruchG geltenden alten Verfahrensrecht nur dann rechtzeitig, wenn er nach Abgabe noch rechtzeitig vor Fristablauf bei dem zuständigen Landgericht eingeht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 118/04



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 Ss 220/05 vom 18.10.2005

Rechtsgebiete:WaffG
Schlagworte:Schreckschusswaffe, Waffe, Verbotsirrtum, Tatbestandsirrtum, Irrtum, Erlaubnis
Leitsatz:1. Zum Merkmal "ohne die erforderliche Erlaubnis" im Sinne des Waffengesetzes.

2. Zur Abgrenzung zwischen Verbots- und Tatbestandsirrtum.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 Ss 220/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 WF 190/05 vom 17.10.2005

Rechtsgebiete:RVG, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Beiordnung, auswärtiger Rechtsanwalt, Rechtsanwalt
Leitsatz:Bei der Frage, ob durch die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten im Sinne von § 121 Abs. 3 ZPO entstehen, ist auch im Wege einer Gesamtbetrachtung zu prüfen, ob neben einem Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts zusätzlich ein Verkehrsanwalt gemäß § 121 Abs. 4 ZPO am Wohnort des Antragsgegners beizuordnen wäre (BGH, NJW 2004, 2749, 2750). Bei einer Beauftragung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, dessen Umfang und Schwierigkeit im Hinblick auf etwaige Folgesachen zu Beginn der Beauftragung meistens noch gar nicht feststeht, sind die besonderen Voraussetzungen, die bei größerer Entfernung einen Verkehrsanwalt erfordern, regelmäßig anzunehmen Ob eine Beiordnung mit der Einschränkung, dass die Kosten des beigeordneten auswärtigen Anwalts nicht die Kosten eines am Gerichtsort ansässigen und eines Korrespondenzanwalts überschreiten dürfen, erfolgen kann oder die Beachtung des § 121 Abs. 3 ZPO im so verstandenen Sinne einer späteren Vergleichsberechnung im Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten bleiben soll, bleibt offen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 190/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 WF 131/05 vom 17.10.2005

Rechtsgebiete:VAHRG
Schlagworte:Versorgungsausgleich, Kontenklärung, Zwangsgeld
Leitsatz:Im Rahmen des VA-Verfahrens besteht keine Verpflichtung der Parteien, das Formular "Antrag auf Kontenklärung" auszufüllen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 WF 131/05


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"Oberlandesgericht Frankfurt - Entscheidungen 10 / 2005 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012

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