JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Frankfurt > Verkündungsdatum > 10 / 2005
Insgesamt sind 47 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BeitrO, StPO, ZPO |
| Schlagworte: | Arrest, Verfahrenskosten, Pfändung, Eigentumsrechte, Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungserinnerung |
| Leitsatz: | 1. Der Dritte, dessen Sache in Vollziehung eines im Strafverfahren zur Sicherung der voraussichtlichen Kosten des Strafverfahrens erlassenen Arrestbeschlusses gepfändet worden ist, muss sein "besseres Recht" an der gepfändeten Sache im Wege der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO geltend machen. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 98 II StPO und die Beschwerde nach § 304 I StPO sind ihm nicht eröffnet. 2. Will der Dritte die Art und Weise der Pfändung beanstanden - hier die fehlende Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans für die erfolgte Pfändung seiner Sache rügen -, steht ihm gleichermaßen nicht der Rechtsbehelf des § 98 II StPO bzw. der Beschwerde nach 304 I StPO, sondern ausschließlich die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO zur Verfügung zu. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 521/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Sequestrationsantrag, Sequestration, Kostenwiderspruch, Abmahnung |
| Leitsatz: | Ist mit der Einlegung eines bloßen Kostenwiderspruchs eine einstweilige Verfügung, die neben einem Unterlassungsanspruch mit Rücksicht auf das Sicherungsinteresse des Gläubigers einen Ausspruch auf Herausgabe von Verletzungsgegenständen zur Verwahrung an den Gerichtsvollzieher enthält, in der Hauptsache anerkannt, ist im Hinblick auf die Kostenvorschrift des § 93 ZPO eine vorherig Abmahnung des Antragsgegners aus Sicht des Antragstellers regelmäßig entbehrlich. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 149/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Gesellschaftsvertrag, Ausschließung, Übernahmeklausel, Prüfungsfrist |
| Leitsatz: | 1. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die einem Gesellschafter das Recht einräumt, einen Mitgesellschafter ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aus einer Personengesellschaft auszuschließen, verstößt gegen die guten Sitten. 2. Dies gilt nicht, wenn ein neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen aufgenommen wird und das Ausschließungsrecht allein dazu dient, binnen einer angemessenen Frist die Prüfung zu ermöglichen, ob zu dem neuen Partner das notwendige Vertrauen hergestellt werden kann und ob die Gesellschafter auf Dauer in der für die gemeinsame Berufsausübung erforderlichen Weise harmonieren können. 3. Eine überlange Prüfungsfrist ist geltungserhaltend auf einen Zeitraum von 3 Jahren zu reduzieren. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 3/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Überschwemmungsschaden, Schaden, Wasserschaden, Abwasser, Abwasserleitung, Leitung, Tiefbau, Beschädigung |
| Leitsatz: | Eine Verletzung der Fürsorgepflicht, für eine ordnungsgemäße Funktion der Abwasserleitung zu sorgen, ist nicht gegeben, wenn die Beschädigung der Leitung eher zufällig und daher nicht ohne Weiteres vorhersehbar durch Dritteinwirkung im Verlaufe von Tiefbauarbeiten geschehen ist, die von einem als zuverlässig bekannten Fachunternehmen durchgeführt wurden und die nicht im Zusammenhang mit der Abwasserleitung erfolgt sind. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 228/03 | |
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