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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht FrankfurtVerkündungsdatum09 / 2005 

Oberlandesgericht Frankfurt

Entscheidungen 09 / 2005



Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 33 bis 36:


OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 414/04 vom 02.09.2005

Rechtsgebiete:BGB, GBO
Schlagworte:Eigentumsumschreibung, Geschäftsfähigkeit, Grundbuch
Leitsatz:Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Eigentumsumschreibung die Geschäftsfähigkeit des Veräußerers im Beurkundungszeitpunkt selbstständig zu überprüfen. Dabei ist von dem Grundsatz der Geschäftsfähigkeit auszugehen. Ergeben sich daran auf Tatsachen gegründete Zweifel, z. B. auf Grund eines Betreuungsgutachtens, können diese durch ein ärztliches Gutachten ausgeräumt werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit nicht geführt werden muss. Ein Zweitgutachten, dass nur zum Ergebnis kommt, die Geschäftsunfähigkeit im Beurkundungszeitpunkt könne nicht positiv festgestellt werden, reicht nicht aus zur Zweifelsausräumung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 414/04



OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 UF 98/05 vom 01.09.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Urteil, Entscheidung, Vollstreckbarkeit, Ausland, Gericht, Slowenien, Scheidungsurteil, Anerkennung, Vollstreckbarerklärung
Leitsatz:Zur Vollstreckbarerklärung des Scheidungsurteils eines slowenischen Gerichts nach §§ 722, 723 ZPO.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 UF 98/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 160/05 vom 01.09.2005

Rechtsgebiete:EGBGB, PStG
Schlagworte:Anmeldung, Eheschließung, Ehe, Identität, Staatsangehörigkeit, Nachweis, Pass, Ausweis
Leitsatz:Bei der Anmeldung zur Eheschließung kann der Standesbeamte in der Regel zum Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit der Verlobten die Vorlage eines gültigen und mit einem Lichtbild versehenen Ausweisdokumentes verlangen. Ein anderweitiger Nachweis kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Beschaffung der üblichen Ausweispapiere oder Dokumente unmöglich oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten oder mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar und deshalb unverhältnismäßig und unzumutbar ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 160/05


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